Abfallberatung in der Südlichen Weinstraße: Richtig trennen für alle!

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Der Landkreis Südliche Weinstraße informiert über die korrekte Trennung von Abfällen aus Gastronomie und Gewerbe.

Der Landkreis Südliche Weinstraße informiert über die korrekte Trennung von Abfällen aus Gastronomie und Gewerbe.
Der Landkreis Südliche Weinstraße informiert über die korrekte Trennung von Abfällen aus Gastronomie und Gewerbe.

Abfallberatung in der Südlichen Weinstraße: Richtig trennen für alle!

Am 4. November 2025 hat der Eigenbetrieb WertstoffWirtschaft (EWW) des Landkreises Südliche Weinstraße klare Informationen zur korrekten Mülltrennung veröffentlicht. Diese kommt nicht von ungefähr, schließlich zeigen die jüngsten Sortieranalysen, dass nur 46% des Inhalts der Restmülltonne tatsächlich als Restmüll eingestuft werden kann. Die Abfallberaterinnen des EWW stehen gewerblichen Lebensmittelverarbeitern als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.

Besonders wichtig ist, dass Speisereste und Küchenabfälle aus der Gastronomie sowie dem lebensmittelverarbeitenden Gewerbe nicht über die kommunale Biotonne entsorgt werden dürfen. Auch die Restmülltonne ist für diese Abfälle nicht geeignet. In diesen Bereichen fallen häufig größere Mengen an Abfällen an, oft mit tierischen Bestandteilen, die strengen Hygiene- und Seuchenschutzvorschriften unterliegen, was die ordnungsgemäße Entsorgung besonders wichtig macht. Laut den gesetzlichen Grundlagen – dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung (TierNebV) – müssen Lebensmittelabfälle einem zertifizierten privaten Entsorgungsfachbetrieb übergeben werden.

Wichtige Schritte zur Abfallvermeidung

Ein weiterer zentraler Punkt der EWW-Informationen ist die Notwendigkeit eines entsprechenden Vertrags mit einem Entsorgungsdienstleister, der bei Kontrollen vorgelegt werden muss. Die kommunale Biotonne ist ausschließlich für Bioabfälle aus Privathaushalten sowie pflanzliche Abfälle vom Wohngrundstück vorgesehen. Abfallvermeidung wird dabei großgeschrieben. Angepasste Portionsgrößen und ein bedarfsgerechter Einkauf sind effektive Mittel, um Abfälle zu reduzieren. Wer zusätzlich seinen Lebensmittelbedarf gut plant, kann nicht nur Abfälle vermeiden, sondern auch Ressourcen schonen.

Zusätzlich zu diesen lokalen Informationen ist es unerlässlich, den Kontext der Abfallwirtschaft nicht aus den Augen zu verlieren. Seit den Anfängen des 19. Jahrhunderts hat sich das deutsche Abfallrecht erheblich weiterentwickelt, um den Zusammenhang zwischen fehlender Stadthygiene und den fatalen Folgen, wie Cholera, wirksam zu bekämpfen. Die erste bundeseinheitliche Regelung, das Abfallbeseitigungsgesetz von 1972, legte den Grundstein für ein durchdachtes Abfallmanagement. Die EU-Abfallrahmenrichtlinie, zuletzt aktualisiert 2018, fordert ein Umdenken in der Abfallbewirtschaftung mit dem Ziel, natürliche Ressourcen zu schonen und umweltfreundliche Entsorgungsverfahren zu fördern.

Ein Blick auf die Abfallhierarchie

  • 1. Vermeidung von Abfällen
  • 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung
  • 3. Recycling
  • 4. Sonstige Verwertung
  • 5. Beseitigung

Die Abfallhierarchie, die seit 2015 die getrennte Sammlung für Altpapier, Altglas, Kunststoffabfälle und Bioabfälle vorschreibt, zeigt, wo die Prioritäten liegen. Mit einem Netto-Abfallaufkommen von ca. 350 Millionen Tonnen jährlich in Deutschland, ist der verstärkte Fokus auf eine umweltverträgliche Abfallbewirtschaftung unerlässlich. Ob Bau- und Abbruchabfälle, Siedlungsabfälle oder gefährliche Abfälle – die Herausforderung ist groß.

Für weitere Informationen stehen die Abfallberaterinnen des EWW gerne zur Verfügung. Sie sind unter den Telefonnummern 06341 940-429 oder -428 sowie per E-Mail an neww@suedliche-weinstrasse.de zu erreichen. Mit einem guten Händchen beim Einkauf und der Abfallvermeidung können wir alle aktiv zu einer saubereren Zukunft beitragen.

Weiterführende Informationen finden Sie unter MRN News, auf Bizapedia und beim Umweltbundesamt.