In der Südwestpfalz gibt es frische Hoffnungen im Bauwesen: Die Bundesregierung hat Erleichterungen beim Bauen beschlossen, die als „Bauturbo“ bezeichnet werden. Dieses Gesetzespaket zielt darauf ab, der Wohnungsnot durch schnelleren Wohnungsbau entgegenzuwirken. In Pirmasens allerdings, wo die Erleichterungen nur in wenigen Bereichen angewendet werden, hat der Stadtrat drei spezifische Bereiche festgelegt, in denen diese neuen Regelungen gelten sollen. Dies wirft die Frage auf, ob andere Kommunen freizügiger mit den Erleichterungen umgehen könnten, wodurch es zu einer unterschiedlichen Umsetzung kommen könnte. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in dem Artikel von Rheinpfalz.
Das „Bauturbo“-Gesetz, das am 30. Oktober 2025 in Kraft trat, hat neue Möglichkeiten für Abweichungen im Baugesetzbuch (BauGB) geschaffen, die darauf abzielen, Wohnbauvorhaben schneller zu ermöglichen. Die Regelungen beinhalten unter anderem, dass Befreiungen von Bebauungsplanfestsetzungen zugunsten des Wohnungsbaus in mehreren vergleichbaren Fällen erlaubt sind. Zudem ermöglicht ein neuer Absatz im § 34 BauGB, Abweichungen vom Erfordernis des Einfügens in die Umgebung zu gestatten, sofern nachbarliche Interessen und öffentliche Belange gewahrt bleiben.
Neue Abweichungsmöglichkeiten und Genehmigungsverfahren
Ein weiterer wichtiger Aspekt des Bauturbo-Gesetzes ist der § 246e BauGB, der es Gemeinden bis zum 31. Dezember 2030 erlaubt, von Vorschriften des Baugesetzbuches abzuweichen, um Wohnraum zu schaffen. Diese neuen Instrumente gelten jedoch ausschließlich für Wohnnutzung im engeren Sinn und nicht für kurzfristige Beherbergung. Genehmigungen, die auf diesen neuen Abweichungsmöglichkeiten basieren, bleiben auch nach 2030 wirksam, solange sie rechtzeitig erteilt werden.
Wichtig zu beachten ist, dass die Zustimmung der Gemeinde für alle neuen Instrumente erforderlich ist. Diese muss innerhalb von drei Monaten erteilt oder verweigert werden. Dabei kann die Gemeinde der Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Stellungnahme geben, was die Entscheidungsfrist verlängern kann. Auch wenn die neuen Regelungen vielversprechend sind, müssen klare interne Abläufe und Zuständigkeiten in den Kommunen festgelegt werden, um Verzögerungen bei der Genehmigung zu vermeiden.
Umweltschutz und städtebauliche Anforderungen
Es ist jedoch zu beachten, dass der Bauturbo nicht am Fachrecht vorbeigeführt werden kann. Aspekte wie Abstandsflächen, Immissionsschutz, Wasserrecht, Bodenschutz, Artenschutz und Denkmalschutz müssen weiterhin gewahrt bleiben. Zudem sind Umweltprüfungen erforderlich, wenn Abweichungen voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben. Die neuen Abweichungsinstrumente werfen auch rechtliche Fragen auf, die in der Rechtsprechung geklärt werden müssen.
In einem breiteren Kontext betrachtet, ermöglicht § 169 Abs. 3 BauGB die Enteignung zugunsten der Gemeinde ohne Bebauungsplan, was verfassungsrechtlich unbedenklich ist. Gemeinden dürfen somit wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Ziele verfolgen, was für die Region von entscheidender Bedeutung sein könnte. Insbesondere angesichts des erhöhten Bedarfs an Arbeitsstätten, der besteht, wenn die Nachfrage das Angebot übersteigt, könnten diese Regelungen die Entwicklung der Südwestpfalz nachhaltig fördern.
Insgesamt zeigt sich, dass der Bauturbo durchaus das Potenzial hat, den Wohnungsbau in Pirmasens und darüber hinaus zu beschleunigen, wobei die genaue Umsetzung und die Bedingungen der Genehmigungen entscheidend dafür sein werden, ob die Erwartungen erfüllt werden können. Weitere Informationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen finden Sie in einem umfassenden Artikel bei Baumann Rechtsanwälte und zur kommunalen Selbstverwaltung im Artikel von Juraforum.