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Am 31. Oktober 2025 ist es offiziell: Der Verdacht auf Geflügelpest bei Wildvögeln in der Region hat sich bestätigt. Wie die Stadt Zweibrücken in einer aktuellen Mitteilung bekannt gab, wurden bei drei von insgesamt vier verendeten Kranichen, die in Trulben, Donsieders, Pirmasens und Zweibrücken gefunden wurden, Virusnachweise ermittelt. Der Befund des nationalen Referenzlabors steht jedoch noch aus und sorgt bei den Behörden für erhöhte Alarmbereitschaft.

Um die Ausbreitung des hochansteckenden Virus zu verhindern, reagiert die Kreisverwaltung Südwestpfalz mit einer tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung. Diese sieht vor, dass alle gehaltenen Vögel in geschlossenen Ställen untergebracht werden müssen. Damit tritt eine Stallpflicht in Kraft, die für alle Geflügelarten gilt. Der Beschluss wird voraussichtlich am Dienstag kommender Woche wirksam. Auch Geflügelausstellungen sowie Märkte sind ab sofort untersagt, und die Halter werden angehalten, umfassende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

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Erste Maßnahmen und Reaktionen

Das saarländische Umweltministerium hat ebenfalls sofortige Maßnahmen ergriffen und eine Stallpflicht für alle Geflügelarten angeordnet. Diese tritt ebenfalls am 31. Oktober 2025 in Kraft und soll zunächst für vier Wochen gelten. Die Vereinbarung betrifft Vögel wie Hühner, Truthähne, Enten und auch Laufvögel. In der Region sind mindestens elf Wildvögel infiziert, darunter ein Kranich mit der gefährlichen H5N1-Variante. Die Behörden appellieren an die Geflügelhalter, bei Verdacht auf Krankheiten sofort zu reagieren und ihre Halterungen im Landkreis zu melden.

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Wie die Behörden informieren, drohen bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung hohe Bußgelder bis zu 30.000 Euro. Eine Massenschlachtung von Geflügel steht momentan nicht im Raum, jedoch ist dies die letzte Option, die im Falle einer weiteren Ausbreitung in Betracht gezogen werden könnte. Die Sorgen der Geflügelhalter über finanzielle Einbußen sind bereits groß, insbesondere in Bezug auf Legehennenbetriebe. Die Situation bleibt angespannt, und Maßnahmen zum Schutz der Bestände sind mehr denn je erforderlich.

Informationen für die Bevölkerung

Die Kreisverwaltung hat eine spezielle E-Mail-Adresse (vogelgrippe@lksuedwestpfalz.de) sowie eine Hotline (06331/809-259) eingerichtet, die für Meldungen über tote oder erkrankte Vögel genutzt werden kann. Bei Meldungen sollte der Name des Meldenden, die Erreichbarkeit und der Fundort des Vogels angegeben werden. Es wird dringend davon abgeraten, tote oder erkrankte Vögel selbst anzufassen.

Die Geflügelpest, verursacht durch hochpathogene Influenza-A-Viren, kann im direkten Kontakt mit Wildvögeln oder kontaminierter Umgebung übertragen werden. Bei Zimmertemperatur kann der Erreger bis zu einer Woche und bei 4 Grad sogar bis zu einem Monat überleben. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat das Risiko für Ausbrüche in Deutschland als hoch eingestuft, insbesondere auch durch die Zugbewegung der Kraniche.

Das Ansteckungsrisiko für Menschen gilt als sehr gering, dennoch sollten Geflügelhalter wachsam sein und alle nötigen Schutzmaßnahmen beachten. Dazu gehören unter anderem das Füttern an unzugänglichen Stellen für Wildvögel und die Verwendung von frischem Leitungswasser. Die Befolgung dieser Maßnahmen könnte entscheidend sein, um die Situation zu bewältigen und einen Ausbruch im Geflügelbestand zu verhindern. Bürgerinnen und Bürger werden ermutigt, aufmerksam zu sein und bei Auffälligkeiten schnell zu handeln.