In der Region Rheinland-Pfalz macht die Vogelgrippe, auch als Geflügelpest bekannt, derzeit schlagzeilen. Ab diesem Samstag gilt für die Geflügelhalter im Kreis Trier-Saarburg und in der Stadt Trier eine Stallpflicht. Diese Anordnung wird am Freitag veröffentlicht, und das Hauptziel ist es, die Übertragung des gefährlichen H5N1-Virus auf die Geflügelbestände zu verhindern. In total sind in dieser Region etwa 1.400 Geflügelhalter betroffen. Auch im Kreis Alzey-Worms, speziell in den Orten Eich, Gimbsheim, Hamm und Worms, wird die Stallpflicht eingeführt, und die Aufstallungspflicht ermöglicht es den Tieren, Auslauf zu haben, solange sie vor Wildvögeln geschützt sind. In diesem Zusammenhang werden keine Geflügelmärkte oder -ausstellungen im Kreis Alzey-Worms zugelassen.
Ein besorgniserregender Vorfall ereignete sich, als ein möglicherweise infizierter Vogel in der Region gefunden wurde. Des Weiteren wird auch im Raum Mainz und im Landkreis Mainz-Bingen eine mögliche Stallpflicht in Betracht gezogen. Ein toter Kranich in Bingen brachte das Virus ans Licht, die endgültige Bestätigung steht jedoch noch aus. Bereits wurden in Rheinland-Pfalz 15 Fälle des H5N1-Virus diagnostiziert, diezwei davon bei Wildvögeln und drei bei Gänsen, wobei alle betroffenen Gänse in einem kleinen Betrieb im Kreis Südliche Weinstraße getötet wurden. Die Veterinärbehörden sind in alarmiertem Austausch und überwachen verendete Wildvögel in der gesamten Region.
Aktuelle Lage und Ausbreitung des H5N1-Virus
Die Geflügelpest breitet sich in dieser Saison, besonders im Herbst 2025, eindringlich und schnell aus. Laut dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) wurden bereits zwischen Anfang September und Mitte Oktober mehrere Ausbrüche registriert. Besonders betroffen sind die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Brandenburg. In diesen Gebieten mussten über 500.000 Haus- und Wildvögel getötet werden, um die Ausbreitung des Virus in den Griff zu bekommen.
Das H5N1-Virus gilt als hoch ansteckend für Hausgeflügel, darunter Hühner, Enten, Gänse und Wachteln, und verläuft in vielen Fällen tödlich. Die Ansteckung erfolgt sowohl durch direkten Kontakt mit infizierten Wildvögeln als auch indirekt über verunreinigte Gegenstände. Hobbyhalter sind aufgerufen, ihre Tiere genau zu beobachten und bei Verdacht auf Erkrankungen umgehend das Veterinäramt zu informieren. Zu den typischen Symptomen bei infizierten Tieren zählen Apathie, Futterverweigerung und Atemprobleme.
Präventionsmaßnahmen für Geflügelhalter
Für die Geflügelhalter gibt es klare Schutzmaßnahmen, die sie beachten sollten: Direkter Kontakt zu Wildvögeln muss vermieden werden, zudem sollte Futter und Einstreu geschützt werden. Auch das Verfüttern von Küchenabfällen ist untersagt. Ställe sollten in gutem Zustand gehalten werden, und eine regelmäßige Bekämpfung von Schädlingen ist notwendig. Darüber hinaus können Verstöße gegen die Stallpflicht mit bis zu 30.000 Euro bestraft werden.
Die Situation ist angespannt, und die Behörden raten zu äußerster Vorsicht. Da die Vogelgrippe nicht nur die Geflügelindustrie betrifft, sondern potenziell auch interessierte Hobbyhalter, bleibt abzuwarten, wie sich die Lage in den kommenden Wochen entwickelt. Aktuelle Informationen zu den Entwicklungen rund um die Geflügelpest sind auf den Webseiten des FLI sowie beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zu finden.
Verfolgen Sie weiter die Entwicklungen zu diesem Thema, um für Ihre Tiere und Betriebe gut informiert zu bleiben.