Am 12. November 2025 kam es in Kerzenheim, zur Verkehrskontrolle eines 37-jährigen Fahrers eines Transporters. Aus heiterem Himmel sorgte dieser für Aufregung, als er einfach aus dem Wagen sprang und in Richtung Ortsmitte davonrannte. Die Polizei ließ sich jedoch nicht lange bitten und verfolgte ihn zügig. Nach einer kurzen Jagd gelang es den Beamten, den Flüchtenden einzuholen und festzunehmen. Gut gemacht, könnte man sagen!

Die Kontrollmaßnahmen zeigten schnell Ergebnisse: Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der Fahrer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Außerdem führte er eine kleine Menge Amphetamin mit sich, was die Situation für ihn nicht gerade erleichtert. Zu allem Überfluss besaß er auch keine gültige Fahrerlaubnis. Im Transporter fanden die Beamten zudem ein gestohlenes Kennzeichen – das Ende einer nicht ganz so unschuldigen Fahrt.

Konsequenzen für den Fahrer

Wie es weitergeht, wird sich demnächst zeigen. Denn der Mann muss sich nun nicht nur wegen eines Vergehens unter Drogeneinfluss verantworten, sondern sieht sich auch mehreren Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren gegenüber. Nach den geltenden Gesetzen wird dauerhaft mit einem Entzug seiner Fahrerlaubnis zu rechnen sein. Bei Straftaten im Straßenverkehr, wie die oben beschriebenen, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden – und nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft, wenn es die Umstände erfordern, wie der ADAC erklärt.

Es gibt verschiedene Gründe, die zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen können, darunter Alkohol oder Drogen am Steuer, illegale Autorennen und vieles mehr. Eine solche Entscheidung kann sowohl durch ein Gericht als auch durch die örtliche Fahrerlaubnisbehörde gefällt werden. Die Sperrfrist für eine mögliche Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kann zwischen sechs Monaten und fünf Jahren liegen, abhängig von der Schwere des Vergehens.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen

Wer sich nach einem Entzug der Fahrerlaubnis wieder ans Steuer wagen möchte, muss einen Antrag auf Wiedererteilung stellen – und das in der Regel sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist. In manchen Fällen, etwa bei Wiederholungstätern, ist sogar eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) notwendig. Mit viel Aufwand und vielleicht ein wenig Glück kann man hier wieder auf die Beine kommen. Allerdings sind die Kosten für Entziehung und Neubeantragung nicht zu unterschätzen und variieren stark.

Ein weiterer Punkt, den die Polizei in solchen Situationen oft im Hinterkopf hat: Es gibt keine Verjährungsfrist für den Entzug der Fahrerlaubnis, sollte der Fahrer später noch einmal am Lenker sitzen wollen. Seine Taten können auch nach vielen Jahren noch Konsequenzen haben, solange sie nicht verjährt sind.