Ein neuer Streit um ein Bauvorhaben auf dem Kreuzberg in Zweibrücken sorgt für Aufregung im Stadtrechtsausschuss. Der Hintergrund: Eine Erbengemeinschaft hat die Stadtverwaltung wegen einer abgelehnten Bauvoranfrage angegriffen. Laut Rheinpfalz wurde die Anfrage für den Bau eines Wohnhauses mit zwei Vollgeschossen, Keller und Garage auf einem Grundstück in einem Waldstück an der Landstuhler Straße zurückgewiesen. Die Stadt begründet die Entscheidung damit, dass das Areal als Grünfläche im Flächennutzungsplan eingezeichnet sei und nicht in der Ortslage liege, was es zu einem nicht privilegierten Bauvorhaben macht.

Die Erbengemeinschaft war jedoch nicht gewillt, die Entscheidung einfach hinzunehmen und hat den Stadtrechtsausschuss eingeschaltet. In der Sitzung am Donnerstagmittag wurde erörtert, dass bereits in der Vergangenheit positive Aussagen des Bauamts existierten. So wurden bereits 1990 und 2017 positive Einschätzungen für das Grundstück abgegeben – die Bauvoranfrage von 2017 sei jedoch mittlerweile abgelaufen, was die aktuelle Lage komplizierter macht. Amtsleiter Christian Michels zeigte sich im Ausschuss überzeugt, dass die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen eine Einschätzung als nicht bebaut verbieten.

Rechtslage und Erbengemeinschaften

Vor allem die rechtliche Struktur der Erbengemeinschaft kann in diesen Fällen von Bedeutung sein. Häufig treten Konflikte auf, wenn Nachbargrundstücke im Eigentum einer Erbengemeinschaft liegen, wie auch GSP berichtet. Für die Klagebefugnis ist entscheidend, ob alle Miterben gemeinsam handeln. Einzelne Miterben sind oft nicht klageberechtigt, solange das Grundstück nicht auseinandergesetzt ist. In diesem Fall könnte ein gemeinsames Vorgehen der Erbengemeinschaft das Vorhaben unterstützen, während rechtliche Hürden entstehen, wenn nicht alle Miterben an einem Strang ziehen.

Ein weiterer Aspekt ist die Zustimmung der Nachbarn, die für Bauprojekte essenziell sein kann. Wenn ein neuer Bau den Charakter eines Viertels beeinträchtigen könnte oder Lärmbelästigung verursacht, wird oft eine Nachbarzustimmung benötigt. Laut Kanzlei Herfurtner ist es wichtig, diese Zustimmung frühzeitig einzuholen, um spätere Konflikte zu vermeiden. In diesem speziellen Fall sind die Nachbarrechte der Erbengemeinschaft entscheidend, um gegen die Negativeinschätzung des Bauvorhabens vorzugehen.

Fazit und Ausblick

In der Sitzung des Stadtrechtsausschusses wird nun über die Zukunft des geplanten Bauvorhabens entschieden. Der Beschwerdeführer hat die Rücknahme der negativen Bauvoranfrage beantragt. In den nächsten Tagen wird das Urteil schriftlich zugestellt. Ob die Erbengemeinschaft hier ein gutes Händchen hat, bleibt abzuwarten. Eines ist jedoch sicher: Der Streit um das Bauprojekt wird nicht so schnell enden und könnte weitere rechtliche Schritte nach sich ziehen.