Heute, am 13. März 2026, erreichten uns besorgniserregende Nachrichten aus Saarlouis, wo die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Saarbrücken im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktaktion im Baugewerbe eine Kontrolle auf einer Großbaustelle durchführte. Diese Maßnahme zielte darauf ab, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung aufzudecken, ein Anliegen, das in der Baubranche von großer volkswirtschaftlicher Bedeutung ist.

Die zollrechtliche Prüfung fand am vergangenen Dienstag statt und umfasste die Befragung von 83 Beschäftigten aus 23 verschiedenen Firmen zu ihren Arbeitsverhältnissen. Dabei wurden fünf Personen festgestellt, die sich unerlaubt in Deutschland aufhielten und illegal beschäftigt waren. Zwei dieser Männer versuchten sogar, sich der Kontrolle zu entziehen, indem sie sich im dunklen Rohbau versteckten, wurden jedoch entdeckt und vorläufig festgenommen. Über das weitere Vorgehen in diesen Fällen wird die zuständige Ausländerbehörde entscheiden. Zusätzlich mussten drei Beschäftigte ein Verwarngeld zahlen, da sie keine Ausweisdokumente bei sich führten. Hinweise auf weitere Verstöße, darunter Schwarzarbeit, mögliche Unterschreitungen des Mindestlohns und unrechtmäßig bezogene Sozialleistungen, wurden ebenfalls erlangt. Es ist zu erwarten, dass weitere Prüfungen folgen, und bei Bestätigung der Verdachtsmomente Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.

Schwerpunktprüfungen gegen Schwarzarbeit

Die FKS ist nicht nur in Saarlouis aktiv, sondern führt regelmäßig bundesweite und regionale Schwerpunktprüfungen durch, um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung aufzudecken. Im Jahr 2025 wurden im Bauhaupt- und Baunebengewerbe über 10.000 Strafverfahren und knapp 7.900 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Rund 60 Prozent der festgestellten Schadenssumme stammten aus der Baubranche. Diese Maßnahmen sind notwendig, um die ordnungsgemäße Anmeldung der Beschäftigten zur Sozialversicherung, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die Einhaltung der Mindestlöhne sicherzustellen. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn im Baugewerbe beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde.

Die Prüfungen erfolgen durch persönliche Befragungen und/oder die Überprüfung von Geschäftsunterlagen. Rund 3.200 Zöllnerinnen und Zöllner sind hierbei im Einsatz. Aktuell gibt es ein Strafverfahren am Landgericht Dortmund, in dem ein Angeklagter knapp drei Jahre Haft wegen Arbeitsentgeltvorenthaltung in über 50 Fällen verbüßen muss. Der Gesamtschaden beläuft sich auf fast 2,7 Millionen Euro.

Datenschutz und Webanalyse

Während die FKS ihre Arbeit fortsetzt, ist es auch wichtig, auf den Datenschutz zu achten. Der Zoll nutzt für die Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse das Tool Matomo, das lokal auf Servern in Deutschland betrieben wird. Durch den Einsatz von Matomo werden keine personenbezogenen Daten gespeichert, und die IP-Adressen werden gekürzt, um den Datenschutz zu gewährleisten. Die erhobenen Daten werden 30 Tage gespeichert und danach automatisch gelöscht. Ein genauer Überblick über die Datenerhebung und die Rechte der Nutzer ist auf der entsprechenden Datenschutzseite verfügbar. Solche Maßnahmen sind essenziell, um Transparenz zu schaffen und das Vertrauen der Bevölkerung in die Arbeit der Behörden zu stärken.

Die aktuellen Entwicklungen auf der Baustelle in Saarlouis sind ein klarer Hinweis auf die kontinuierlichen Bemühungen der FKS, die Integrität des Arbeitsmarktes zu schützen und Schwarzarbeit zu bekämpfen. Es bleibt abzuwarten, welche weiteren Ergebnisse die kommenden Prüfungen bringen werden. Weitere Informationen zu den Aktivitäten der FKS können auf der offiziellen Webseite des Zolls eingesehen werden, und eine detaillierte Berichterstattung zu den Ergebnissen dieser bundesweiten Schwerpunktaktion ist in den nächsten Tagen zu erwarten. Wer mehr über die gesetzliche Grundlage und die damit verbundenen Datenschutzmaßnahmen erfahren möchte, findet ausführliche Informationen auf der Webseite des Bundesministeriums der Finanzen.

Für weiterführende Informationen über die aktuelle Kontrolle in Saarlouis, besuchen Sie bitte den Artikel in der Saarbrücker Zeitung. Für Details zu den Datenschutzrichtlinien des Zolls, werfen Sie einen Blick auf die offizielle Seite des Bundesministeriums der Finanzen. Weitere Informationen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit können Sie in der Pressemitteilung des Zolls nachlesen hier.