Die Bundespolizei sollte die Möglichkeit haben, Chats von Schmugglern zu überwachen

Die Bundespolizei sollte die Möglichkeit haben, Chats von Schmugglern zu überwachen

Berlin. Die Union und die SPD wollen ihren Entwurf für das neue Bundespolizeigesetz am Freitag erstmals im Bundestag zur Debatte stellen. Die Koalition hatte mehrere Jahre über den Entwurf gestritten, der der Nachrichtenagentur dpa zur Verfügung steht. Es ermöglicht der Bundespolizei, die Quell-Telekommunikation zu überwachen, dh die verschlüsselte Kommunikation zu überwachen.

Diese Befugnis ist jedoch an Bedingungen gebunden und auf bestimmte Fälle beschränkt, in denen es sich in erster Linie um „lebensbedrohlichen Schmuggel oder Menschenhandel“ handelt. Denkbar sind beispielsweise Szenarien, in denen internationale Schmuggelbanden Migranten in unbelüfteten Containern oder Kühlfahrzeugen über die Grenze schmuggeln.

Die Bundespolizei soll künftig nicht nur bei „unbefugtem Aufenthalt“ in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden können. Sie erhält auch die Erlaubnis, sich um eine mögliche Abschiebung von Ausländern zu kümmern, die gesetzlich verpflichtet sind, das Land zu verlassen – sofern sie im Rahmen der Bundespolizei gefunden werden – beispielsweise im Grenzgebiet oder im Zug.

Die elektronische Gesichtserkennung ist nicht mehr zulässig

Ein Argument, das Bundespolizeipräsident Dieter Romann in der Debatte um diese neue Genehmigung verwendet hatte, ist der Fall des Weihnachtsmarktbombers Anis Amri. Im Dezember 2016 tötete er in Berlin zwölf Menschen. Die islamistische Bedrohung aus Tunesien wurde im Juli 2016 von der Bundespolizei mit gefälschten Papieren an einem Busbahnhof in Friedrichshafen überprüft. Nach Kontaktaufnahme mit den für Amri zuständigen Behörden an seinem Wohnort in Nordrhein-Westfalen wurde der abgelehnte Asylbewerber letztendlich nicht in Abschiebungshaft genommen.

Online-Recherchen und elektronische Gesichtserkennung, die das Bundesinnenministerium im neuen Gesetz sehen möchte, sind weiterhin verboten. Eine Rechtsgrundlage für die Verwendung von Gummigeschossen und sogenannten Tasern konnte mit der SPD nicht geschaffen werden.

Ebenfalls vom Tisch ist eine ursprünglich geplante Ausweitung der Zuständigkeit der Bundespolizei auf die Hauptverkehrswege und damit über das 30 Kilometer lange Grenzgebiet hinaus. Die letzte Änderung des Bundespolizeigesetzes stammt aus dem Jahr 1994.

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