Immer mehr Tourismusorte in Schleswig-Holstein bekommen bald die Möglichkeit, Kurabgaben zu erheben. Dies wurde durch einen Gesetzentwurf der schwarz-grünen Landesregierung ins Leben gerufen, der die bisher bestehenden Regelungen auflockert. Ab 2024 dürfen auch anerkannte Tourismusorte wie Albersdorf (Dithmarschen), Flensburg und Lübeck von ihren Gästen eine Abgabe einfordern. Ziel dieser Maßnahme ist es, kommunalen Stellen mehr Gestaltungsmöglichkeiten zu geben und die touristische Infrastruktur zu unterstützen. Innenministerin Magdalena Finke (CDU) hat betont, dass es an der Zeit sei, den Kommunen mehr Mittel für die Herstellung und Unterhaltung öffentlicher Einrichtungen zur Verfügung zu stellen, die für Kur- und Erholungszwecke erforderlich sind, wie [Stern] berichtet.
Ein wesentlicher Wandel steht auch in der Terminologie bevor: Die Kurabgabe wird in Gästeabgabe umbenannt, um dem modernen Sprachgebrauch Rechnung zu tragen, wie auch die [schleswig-holstein.de] klarstellt. Die neue Bezeichnung spiegelt den Umdenken wider, welches die „Fremden“ als „Gäste“ oder „Touristen“ ansieht. Dies bietet eine zeitgerechte Möglichkeit, die Bedürfnisse der Gemeinden und der Besucher voneinander zu unterscheiden. Der Vorteil der neuen Regelung ist, dass künftig auch Städte, die nicht die Tradition als Erholungsorte haben, aber dennoch viele Touristen anziehen, von diesen finanziellen Mitteln profitieren können.
Ein Schritt in die richtige Richtung?
Die politisch Verantwortlichen sind sich uneinig über den neuen Gesetzesentwurf. Während der Tourismusverband Schleswig-Holstein (TVSH) und die DEHOGA die Maßnahmen unterstützen und eine breitere finanzielle Abdeckung anstreben, sieht der SPD-Kommunalpolitiker Kai Dolgner die Regierung kritisch. Er spricht von Ideenlosigkeit und einem Mangel an Ambitionen. Bernd Buchholz von der FDP äußert Bedenken, dass die Gästeabgabe die Touristenzahlen negativ beeinflussen und die Preise entsprechend anziehen könnte, ohne das Leistungsangebot zu verbessern, wie in der [tvsh.de] zu lesen ist.
Zusätzlich ist es bemerkenswert, dass die Anzahl der hauptamtlichen Bürgermeister weiterhin ein Thema bleibt. Ab einer Einwohnerzahl von 2.000 soll es Kommunen künftig gestattet sein, hauptamtliche Bürgermeister einzustellen, was zuvor erst ab 4.000 Einwohnern möglich war. Dies könnte zu einer effizienteren Verwaltung in den kleineren Gemeinden führen. Der Gesetzentwurf muss jedoch noch im Landtag behandelt werden, bevor die Veränderungen wirksam werden.
Ein wichtiges Thema für die Zukunft
Die Tourismusabgabe soll nicht nur der kommunalen Finanzierung dienen, sondern auch dieällt den wirtschaftlichen Druck auf die Tourismusorte. Die Nachfrage nach einem gerechteren Finanzausgleich für Gemeinden mit touristischer Bedeutung ist hoch. Diese Orte tragen oft die finanziellen Lasten für übergemeindliche Aufgaben, während der Gesetzgeber gefordert ist, diese Gemeinden im kommunalen Finanzausgleich angemessen zu berücksichtigen. Vorschläge zur Verbesserung der Regelungen, wie die Einbeziehung von nicht im Gemeindegebiet ansässigen Unternehmen und die Anpassung der Heranziehung von Tagesgästen, stehen derzeit zur Diskussion, so die Informationen von [schleswig-holstein.de].
Insgesamt bleibt abzuwarten, wie schnell der Gesetzesentwurf im Landtag behandelt wird und welche weiteren Vorschläge zur Tourismusabgabe und zur finanziellen Unterstützung der Kommunen auf den Tisch kommen. Eines ist jedoch sicher: Die Entscheidung über die Tourismusabgabe wird weitreichende Auswirkungen auf die Entwicklung des Tourismus in Schleswig-Holstein haben.