In einem hitzigen Streit um die Krankenhausplanung in Deutschland haben drei Bundesländer einen Schritt unternommen, der weitreichende Folgen für die Gesundheitsversorgung haben könnte. Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt haben ihre Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, um die Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Wie NDR berichtet, sind die Gesundheitsminister der Länder besorgt, dass ihre Hoheit bei der Krankenhausplanung infrage gestellt wird.
Die umstrittensten Regelungen betreffen die Mindestfallzahlen, die Kliniken seit 2024 vorweisen müssen, um Behandlungen für sehr kleine Frühgeborene anbieten zu können – konkret geht es dabei um Neugeborene mit einem Gewicht von unter 1.250 Gramm. Diese Behandlung wird nur dann von den Kassen vergütet, wenn Kliniken eine bestimmte Anzahl an Fällen jährlich behandeln. Tagesschau hebt hervor, dass dies in vielen Regionen zu ernsthaften Versorgungsengpässen führen könnte, da nicht immer genug Patienten vorhanden sind, um diese Mindestzahlen zu erreichen.
Befürchtungen und Widerstand
Die Gesundheitsministerin von Schleswig-Holstein, Kerstin von der Decken, hat dazu Stellung bezogen und betont, dass die regionalen Besonderheiten bei der Krankenhausversorgung Berücksichtigung finden müssen. Sie fordert mehr Flexibilität gegenüber den strengen Vorgaben und warnt vor den möglichen Konsequenzen von starren Regelungen, die im schlimmsten Fall zu Klinikschließungen führen könnten. Auch Sachsen-Anhalts Ministerin Petra Grimm-Benne schließt sich dieser Kritik an und befürwortet eine Prüfung der Vorschriften, um die Verantwortung der Länder in der Krankenhausversorgung zu wahren.
Neben den Regelungen für die Frühgeborenenbetreuung sind auch die Vorgaben für Stammzellentransplantationen und Personalvorgaben in psychiatrischen Einrichtungen Themen der Klage. Die Länder äußern Bedenken, dass diese strengen Vorgaben sowohl die Behandlungsqualität als auch die Patientenversorgung gefährden könnten. BNN berichtet, dass die Einreichung der Klage als notwendiger Schritt für den Erhalt der Autonomie in der Krankenhausplanung angesehen wird.
Insgesamt bleibt abzuwarten, wie das Bundesverfassungsgericht auf diese Angelegenheit reagieren wird. Die Entscheidung könnte nicht nur das Schicksal der klagenden Bundesländer beeinflussen, sondern auch weitreichende Konsequenzen für die Krankenhauslandschaft in ganz Deutschland haben. Die kommenden Wochen könnten sich als entscheidend für die Gesundheitsversorgung der betroffenen Regionen erweisen.