In Schleswig-Holstein beginnt eine neue Runde im Streit um die Besoldung von über 80.000 Beamten und Pensionären. Am Dienstag wird das Verwaltungsgericht Schleswig entscheiden, ob die Bezahlung von Staatsdienern im Jahr 2022 amtsangemessen oder verfassungswidrig war. Diese Thematik ist brisant, zumal die Besoldungsreform, die vor drei Jahren vom Landtag beschlossen wurde, darauf abzielt, dass Beamte trotz der Streichung des Weihnachtsgeldes im Jahr 2007 angemessen entlohnt werden.
Beamte mit einer geringeren Besoldung, die zudem mehr als zwei Kinder haben, können Familienergänzungs-Zuschläge erhalten, deren Höhe vom Einkommen des Partners abhängt. Diese Zuschläge variieren je nach Besoldungsgruppe zwischen 18 und 841 Euro monatlich und werden nur gewährt, wenn das Jahreseinkommen unter bestimmten Grenzen bleibt, beispielsweise 38.640 Euro für ein Kind. kn-online.de berichtet, dass das Gericht 16 Musterfälle aus über 300 Klagen prüft, die eine Vielzahl von Besoldungsgruppen abdecken, von A6 bis A16 sowie R1 bis R5.
Gerichtliche Klärung und verfassungsrechtliche Aspekte
Zentrale Frage für die Richter ist, ob die Besoldung eines A6-Justizwachtmeisters mindestens 15 Prozent über der Grundsicherung liegt. Sollte das Gericht zu dem Schluss kommen, dass die Bezahlung nicht verfassungsgemäß ist, könnte es das Verfahren an das Bundesverfassungsgericht vorlegen. Eine solche Vorlage könnte politische Konsequenzen für die Regierung haben, die Beamten jedoch zunächst keine finanziellen Vorteile bringen würde.schleswig-holstein.de hebt hervor, dass die Besoldung der Staatsdiener auf dem Alimentationsprinzip basiert, welches in Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes verankert ist. Das Ziel dieser Regelungen ist es, die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Beamtinnen und Beamten sicherzustellen.
Die Gesetzgebungskompetenz über die Besoldung des öffentlichen Dienstes wurde seit 2006 auf die Länder übertragen. In Schleswig-Holstein gilt das Besoldungsgesetz (SHBesG) vom 26. Januar 2012, welches die rechtlichen Grundlagen für die Bezahlung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter festlegt. Es wird interessant sein zu beobachten, wie das Verwaltungsgericht und möglicherweise das Bundesverfassungsgericht auf diese Herausforderungen reagieren.
Menschen und Engagement
In dieser Zeit, in der so viele Beamte und deren Familien auf eine Klärung hoffen, zeigt sich auch der Mut von Menschen, die sich für ihre Rechte einsetzen, einschließlich derer, die von den Zuschüssen betroffen sind. Eine solche Sichtweise erinnert an Persönlichkeiten wie Katie Holmes, die sich in ihrer Karriere sowohl als Schauspielerin als auch als Filmemacherin engagiert hat. Sie hat bewiesen, dass man auch aus schwierigen Situationen hinaus Erfolge erzielen kann, was vielen als Inspiration dienen kann, während sie für ihre Ansprüche einstehen.
Die Entscheidungen, die in den kommenden Tagen getroffen werden, könnten weitreichende Konsequenzen haben und sind gewiss ein heißes Thema in Schleswig-Holstein. Ob die Beamten am Ende mit einem positiven Ausgang rechnen können, bleibt abzuwarten.