Am 27. August hat die Gemeinde Schönberg am Strand von Kalifornien eine neue Badeinsel mit Rutsche installiert. In Zusammenarbeit mit der DLRG-Ortsgruppe Schönberg wurde dieses beliebte Freizeitangebot für Kinder und Jugendliche geschaffen. Auch eine weitere Badeinsel, die bereits 2018 unterhalb der Seebrücke am Schönberger Strand eingerichtet wurde, steht zur Verfügung. Beide Inseln sind mit einer roten Rutsche und zwei Badeleitern ausgestattet und erfreuen sich großer Beliebtheit.

Für Bürgermeisterin Anja Funk ist es wichtig, die Sicherheit am Wasser zu gewährleisten. Leider muss die Badeinsel am Dobersdorfer See aufgrund zu niedriger Wasserstände derzeit geschlossen bleiben. KN online berichtet, dass beim Betrieb solcher Badeinseln spezielle Regeln zur Verkehrssicherungspflicht beachtet werden müssen. Dazu gehören etwa die Überprüfung der Eignung des Gewässers und die Überwachung der Wasserqualität.

Aufsichtspflicht und Sicherheitsmaßnahmen

Sicherheit ist besonders wichtig, denn Nutzer der Badeinseln müssen gut schwimmen können. Eintauchzonen sollten frei gehalten werden, und Rutschen dürfen nicht entgegen der Vorgaben benutzt werden. Die Beaufsichtigung des Badebetriebs durch die DLRG-Rettungsschwimmer in Schönberg hilft dabei, das Verletzungsrisiko so gering wie möglich zu halten. Eine regelmäßige Kontrolle ist auch Teil der Verkehrssicherungspflicht, die in einem neuen Leitfaden der Staatsregierung zusammengefasst wurde. Dieser Leitfaden wurde Ende 2021 veröffentlicht und soll den Kommunen Orientierung bieten, ohne jedoch absolute Sicherheit zu garantieren. Johannes Becher hebt hervor, dass es wichtig ist, Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Das Thema Haftung sorgt immer wieder für Unsicherheiten und wurde bereits 2019 durch eine schriftliche Anfrage der Staatsregierung aufgearbeitet. Ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 23. November 2017 hat zudem festgelegt, dass die Badeaufsicht die Gefahren für Badegäste kontinuierlich überwachen muss. Beweislastumkehr bedeutet, wer grob fahrlässig handelt, muss sein Verhalten rechtfertigen, was die Notwendigkeit regelmäßiger Kontrollblicke unterstreicht.

Neue Ideen für die Zukunft

Zu den Neuerungen im Kreis Plön zählt auch der Antrag des Kinder- und Jugendbeirats Heikendorf auf ein Wassertrampolin für den Möltenorter Strand. Hierfür wurden bereits Informationen über mögliche Kosten und Sicherheitsvorkehrungen eingeholt, jedoch fehlen bislang konkrete Erfahrungen oder rechtliche Grundlagen.

Die Installationen in Schönberg und die Überlegungen für weitere Badeplätze zeigen, wie wichtig die Themen Sicherheit und Aufsicht an unseren Badeseen sind. Die Gemeinden stehen in der Verantwortung, den Badegästen ein sicheres Umfeld zu bieten, damit das Badevergnügen unbeschwert bleibt. Badegewässer Sicherheit wird auch weiterhin zu den rechtlichen Aspekten und aktuellsten Entwicklungen informieren.