Blitzer-Alarm in Eckernförde: Wo Sie heute aufpassen müssen!

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Eckernförde informiert über mobile Radarkontrollen am 24.12.2025. Aktuelle Blitzerstandorte und rechtliche Hinweise zu Radarwarnern.

Eckernförde informiert über mobile Radarkontrollen am 24.12.2025. Aktuelle Blitzerstandorte und rechtliche Hinweise zu Radarwarnern.
Eckernförde informiert über mobile Radarkontrollen am 24.12.2025. Aktuelle Blitzerstandorte und rechtliche Hinweise zu Radarwarnern.

Blitzer-Alarm in Eckernförde: Wo Sie heute aufpassen müssen!

Heute, am 24. Dezember 2025, wird in Eckernförde ein besonderes Augenmerk auf die Geschwindigkeitsüberwachung gelegt. Aktuell wird nur eine mobile Radarfalle eingesetzt, und der Blitzer befindet sich am Jungmannufer in Borby. Hier gilt es, die Geschwindigkeit von maximal 50 km/h einzuhalten. Doch aufgepasst: Der Standort wurde bisher noch nicht offiziell bestätigt, wie news.de berichtet. Außerdem ist im gesamten Stadtgebiet mit weiteren Geschwindigkeitskontrollen zu rechnen.

Die Konsequenzen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung können unangenehm sein. Bußgelder sind möglich, und das Nichteinhalten der Vorschriften kann schnell teuer werden. Laut § 23 StVO ist es zudem verboten, technische Geräte, die zur Anzeige oder Störung von Kontrollmaßnahmen dienen, zu verwenden oder mitzuführen. Es ist jedoch erlaubt, Smartphone-Apps zur Radarwarnung zu nutzen, solange diese nicht während der Fahrt aktiv verwendet werden. Das zeigt, dass es bei der Nutzung solcher Technologien einige rechtliche Feinheiten gibt.

Verbot von Radarwarnern und Blitzer-Apps

In Deutschland ist die Verwendung von Radarwarnern und Blitzer-Apps übrigens verboten. Dies kann zu Geldbußen führen, wie adac.de in seinen Informationen darlegt. Beifahrer dürfen ebenfalls keine Blitzer-Apps nutzen, selbst wenn der Fahrer dies nicht tut. Verstöße gegen dieses Verbot können mit einer Geldstrafe von bis zu 75 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister geahndet werden. Die Polizei hat das Recht, betriebsbereite Radarwarner sicherzustellen und zu vernichten.

Woran man sich auch noch erinnern sollte: Radiomeldungen zur Warnung vor Blitzern sind erlaubt, ebenso Handzeichen oder Schilder, solange sie nicht vom Verkehr ablenken. Übrigens ist die Lichthupe zur Warnung vor Blitzern nicht erlaubt.

Rechtliche Grundlagen und Überwachung

Die Verkehrsüberwachung durch Blitzer stützt sich auf unterschiedliche formale Richtlinien und Erlassungen, die von den Bundesländern festgelegt werden. Diese Vorschriften sind nicht immer klar und unterscheiden sich erheblich. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sind Blitzerfotos rechtlich zulässig, und die Verkehrsüberwachung ist eine hoheitliche Aufgabe, die nur von Angehörigen des öffentlichen Dienstes durchgeführt werden darf. Private Firmen dürfen, wie auf bussgeldkatalog.de ausgeführt, in einigen Kommunen die Geschwindigkeitsüberwachung übernehmen, aber nur wenn eine Rechtgrundlage vorhanden ist.

Mindestabstände zu Verkehrsschildern und die genauen Rahmenbedingungen für die Überwachung variieren stark unter den Bundesländern. Autofahrer sollten sich bewusst sein, dass sie das Recht haben, Einspruch gegen Bußgeldbescheide einzulegen, sollten die Mindestabstände nicht eingehalten werden oder andere Formfehler vorliegen.

Mit diesen Infos im Hinterkopf sind die Kölner bestens ausgestattet, um sicher unterwegs zu sein. Es bleibt also abzuwarten, ob die Kontrollen auch neben der festlichen Stimmung an Weihnachten für zusätzliche Aufregung sorgen werden.