Einkaufen an Feiertagen: Bäderregelung bringt neue Möglichkeiten!
Erfahren Sie, wie die Bäderregelung in Schleswig-Flensburg den Einkauf an Feiertagen bis 2028 ermöglicht und welche Geschäfte öffnen dürfen.

Einkaufen an Feiertagen: Bäderregelung bringt neue Möglichkeiten!
In Schleswig-Holstein wird es für viele Menschen in den kommenden Tagen wieder spannend, denn die Bäderregelung erlaubt es zahlreichen Geschäften, an Feiertagen und Sonntagen zu öffnen. Diese Regelung ist vom 17. Dezember bis zum 8. Januar sowie erneut vom 15. März bis zum 31. Oktober in Kraft und zielt darauf ab, den Einkaufstourismus und die Versorgung von Gästen zu fördern. Doch wie genau funktioniert das Ganze?
Die Bäderregelung ermöglicht es, dass Geschäfte des täglichen Bedarfs – etwa Supermärkte und Bäcker – an Sonn- und Feiertagen ihre Türen öffnen dürfen. Allerdings sind Möbelhäuser, Autohäuser sowie Baumärkte hiervon ausgeschlossen. Ladenbetreiber sind zwar nicht verpflichtet, zu öffnen, können aber zwischen 11 und 19 Uhr ihre Waren anbieten. Die Regelung wurde vor kurzem bis zum 13. Dezember 2028 verlängert, was den Einzelhandel in Tourismusgebieten zusätzlich unterstützt. Wie ndr.de berichtet, sind vor allem touristische Orte an langen Öffnungszeiten interessiert, um den Bedürfnissen ihrer Gäste gerecht zu werden.
Ein Blick auf die betroffenen Orte
In insgesamt 95 Gemeinden dürfen Geschäfte an Sonn- und Feiertagen für bis zu sechs Stunden öffnen. Dazu zählen unter anderem:
- Kreis Dithmarschen: Büsum, Friedrichskoog, Warwerort, Westerdeichstrich
- Kreis Ostholstein: Travemünde, Grömitz, Eutin, Fehmarn, Timmendorfer Strand
- Kreis Plön: Laboe, Heikendorf, Schönberg
- Kreis Nordfriesland: St. Peter-Ording, Husum, Amrum, Föhr, Sylt
- Kreis Rendsburg-Eckernförde: Eckernförde, Damp
- Kreis Schleswig-Flensburg: Schleswig, Glücksburg, Kappeln
- Kreis Steinburg: Glückstadt
Die Bäderverordnung wurde 2013 eingeführt, um einer gemeinsamen Einigung zwischen der Landesregierung und verschiedenen Interessengruppen, einschließlich der Kirchen, Rechnung zu tragen. Das Ziel war stets, eine gute Versorgung für die Touristen sicherzustellen, was als schützenswert angesehen wird.
Stimmen zur Regelung
Im Handel stößt die Bäderregelung größtenteils auf positive Resonanz. Der Handelsverband Nord hebt hervor, dass diese Regelung zusätzliche Verkaufstage schafft und somit dem Einzelhandel zugutekommt. Dennoch gibt es auch kritische Stimmen. Ver.di, die Gewerkschaft der Beschäftigten, sieht in der Regelung eine Gefahr für den Sonntag als gemeinsamen freien Tag. Sie argumentiert, dass zusätzliche Öffnungstage nicht automatisch zu höheren Umsätzen führen werden. Die Kaufkraft der Kunden bleibe schließlich konstant. Laut schleswig-holstein.de sollen dennoch ausschließlich Produkte des täglichen Bedarfs verkauft werden dürfen.
Das Thema rund um Öffnungszeiten und Beschäftigungsbedingungen ist nicht nur für die Geschäfte relevant, sondern betrifft auch die Angestellten direkt. Daher bleibt abzuwarten, wie die Regelung in der Praxis angenommen wird und welche Konsequenzen sie für die Beschäftigten in der Region mit sich bringt.
Insgesamt zeigt sich, dass die Bäderregelung für Schleswig-Holstein eine bedeutende Rolle spielt, um sowohl den Tourismus zu stärken als auch die Bedürfnisse der lokalen Bevölkerung zu berücksichtigen. Die gemeinsamen Interessen von Händlern und Besuchern werden weiterhin eine spannende Dynamik in den kommenden Jahren gestalten. Wer also demnächst in einer der betroffenen Gemeinden verweilt, darf sich über ein erweitertes Einkaufsangebot freuen. Für alle anderen heißt es, die Regelungen im Hinterkopf zu behalten und sich auf die Gegebenheiten einzustellen.