Kreis Segeberg macht den ersten Schritt: Behördengänge per Videocall!

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Der Kreis Segeberg bietet ab dem 30. September 2025 Videotelefonate für Behördengänge an, um den Zugang zu Verwaltungsdiensten zu erleichtern.

Der Kreis Segeberg bietet ab dem 30. September 2025 Videotelefonate für Behördengänge an, um den Zugang zu Verwaltungsdiensten zu erleichtern.
Der Kreis Segeberg bietet ab dem 30. September 2025 Videotelefonate für Behördengänge an, um den Zugang zu Verwaltungsdiensten zu erleichtern.

Kreis Segeberg macht den ersten Schritt: Behördengänge per Videocall!

Am 30. September 2025 macht der Kreis Segeberg einen entscheidenden Schritt in die digitale Zukunft. Als erste Verwaltung in Schleswig-Holstein bietet der Kreis nun die Möglichkeit, Behördengänge per Videotelefonat abzuwickeln. Diese innovative Lösung kommt gerade recht, um lange Warteschlangen und bürokratische Hürden zu reduzieren. Jeder Termin muss im Voraus vereinbart werden, was eine strukturierte Abwicklung der Anträge garantiert.

Besonders hervorzuheben ist, dass an jedem Donnerstag Schüler-BAföG im Videocall beantragt werden kann. Das digitale Angebot ist ein wichtiger Schritt, denn über 680.000 Schüler:innen und Studierende in Deutschland sind auf die gesetzliche Ausbildungshilfe angewiesen. Oft ist der BAföG-Antrag der erste Kontakt junger Menschen mit den Behörden, was manchmal die Ultraschallumwandlung in der Welt der Bürokratie darstellen kann, erklärt das Bildungsministerium auf ihrer Plattform für das Projekt „BAföG Digital“.

Vorteile der digitalen Verwaltung

Einer der größten Vorteile der digitalen Verwaltung ist der barrierefreie Zugang zu den Dienstleistungen. Über die neue Videocall-Plattform können zusätzliche Personen wie Dolmetscher unkompliziert in die Konversation hinzugefügt werden. So werden Missverständnisse vermieden, und Anträge können unkompliziert bearbeitet werden. Gebühren können zudem während der Sitzung ganz bequem digital beglichen werden, was den Prozess für alle Beteiligten erheblich erleichtert.

Das E-Government-Gesetz, welches seit August 2013 in Kraft ist, hat den Sinn und Zweck, die Abwicklung geschäftlicher Prozesse in der Verwaltung zu digitalisieren und somit effizienter zu gestalten. Es setzt auf die elektronische Kommunikation und die Minimierung papierbasierter Abläufe. Dies trägt nicht nur zur Fehlervermeidung bei, sondern vereinfacht auch die Bürgerinteraktion mit den Behörden erheblich. Das Gesetz fördert eine moderne Verwaltung, die sich dynamisch den Bedürfnissen der Menschen anpasst.

Ein Blick in die Zukunft

Die Stadtverwaltung plant, in den kommenden Monaten und Jahren weitere Angebote per Videotelefonat anzubieten. Nachdem die ersten Schritte erfolgreich umgesetzt wurden, kann man gespannt sein, welche weiteren digitalen Behördengänge in Zukunft zur Verfügung stehen werden. Das E-Government-Gesetz verpflichtet die Kommunen, Bund und Länder, diesen Transformationsprozess voranzutreiben, um eine effektive und bürgernahe Verwaltung zu gewährleisten.

Ein weiteres Augenmerk richtet sich auf die Übernahme und Verarbeitung von Daten. So können relevante Nachweise über einen Registerabruf abgelegt werden, was den Antragsprozess für die Betroffenen nochmals erheblich vereinfacht. Dies ist ein gewaltiger Schritt in Richtung einer modernen und effizienten Verwaltung.

Insgesamt stehen wir am Anfang einer digitalen Revolution innerhalb der Verwaltung, die nicht nur in Schleswig-Holstein spürbar wird. Das Beispiel des Kreises Segeberg könnte als Vorbild für andere Kommunen dienen und zeigt, dass sich digitale Lösungen durchsetzen werden. Die Reise hat begonnen, und es bleibt spannend zu beobachten, wie sich die digitale Verwaltungswelt weiterentwickelt.

Für mehr Informationen zu diesem Thema können Sie die Artikel von NDR, init und d-velop besuchen.