Schmitt fordert: EU-Lieferkettengesetz muss weg für starken Mittelstand!

RLP-Wirtschaftsminister Schmitt fordert die Abschaffung des EU-Lieferkettengesetzes, um Bürokratie abzubauen und den Mittelstand zu stärken.

RLP-Wirtschaftsminister Schmitt fordert die Abschaffung des EU-Lieferkettengesetzes, um Bürokratie abzubauen und den Mittelstand zu stärken.
RLP-Wirtschaftsminister Schmitt fordert die Abschaffung des EU-Lieferkettengesetzes, um Bürokratie abzubauen und den Mittelstand zu stärken.

Schmitt fordert: EU-Lieferkettengesetz muss weg für starken Mittelstand!

In der aktuellen wirtschaftlichen Debatte steht das EU-Lieferkettengesetz im Mittelpunkt der Kritik. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Schmitt bezeichnet es als ein „Bürokratiemonster“ und fordert dessen Abschaffung. Er sieht die Richtlinie vor allem als erhebliche Belastung für mittelständische Unternehmen in Deutschland, die sich auf Produkte, Mitarbeitende und Märkte konzentrieren möchten, anstatt den bürokratischen Anforderungen nachzukommen. Insbesondere Rheinland-Pfalz leidet unter den strengen Berichtspflichten des Gesetzes, was für viele Unternehmen eine angesichts der verfügbaren Ressourcen kaum zu bewältigende Herausforderung darstellt, so Schmitt.

Die neue Bundesregierung plant inderre Reform des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), wie aus dem Koalitionsvertrag hervorgeht. Ziel ist die signifikante Reduktion der Bürokratie für Unternehmen bis Ende 2025. So soll das LkSG, das seit dem 1. Januar 2024 für Firmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten gilt, durch ein neues Gesetz über internationale Unternehmensverantwortung ersetzt werden. Die bisherige Berichtspflicht soll abgeschafft werden, und Sanktionen für Verstöße werden nur bei massiven Menschenrechtsverletzungen verhängt, wie tagesschau.de berichtet.

Kritik an bürokratischen Hürden

Unternehmen wie die Paul Horn GmbH aus Tübingen haben die Ankündigung zur Abschaffung des LkSG begrüßt. Geschäftsführer Markus Horn bezeichnet es ebenfalls als „Bürokratiemonster“ und fordert eine praktikablere Umsetzung der Anforderungen. Die baden-württembergische Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut sieht in der Abschaffung des Gesetzes eine Notwendigkeit, um Unternehmen nicht mit unzumutbaren bürokratischen Hürden zu belasten.

Schmitt fordert die Bundesregierung auf, entschlossen gegen die Lieferkettenrichtlinie zu positionieren und den Mittelstand zu unterstützen. Auch der Bundeskanzler Friedrich Merz hat sich für die Abschaffung der EU-Richtlinie ausgesprochen, was jedoch auf Widerstand von der SPD und der EU-Kommission stößt. SPD-Europaabgeordneter René Repasi lehnt die Abschaffung ab, steht jedoch Änderungen offen gegenüber.

Zukünftige Herausforderungen und Änderungen

Mit der geplanten Reform sollen bis 2026 Aspekte der EU-weiten Europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) umgesetzt werden. Diese Regelung bleibt auch nach der möglichen Abschaffung des LkSG in Kraft. Der Kern der Sorgfaltspflichten soll erhalten bleiben, wobei unklar bleibt, wie massive Menschenrechtsverletzungen genau definiert werden. Unternehmen könnten zudem in Zukunft von bestimmten Sorgfaltspflichten, wie etwa in Bezug auf Quecksilber, gefährliche Abfälle und persistente organische Stoffe, befreit werden, was jedoch erst noch gesetzlich geregelt werden muss, wie grantthornton.de erläutert.

Die Herausforderungen bei der Umsetzung dieser Vorschriften bleiben bestehen, insbesondere im Hinblick auf den Prüfaufwand für die Unternehmen. Die Maßnahmen zur Stabilisierung des Wirtschaftsstandorts Europa können nur durch mutige Entscheidungen und einen entschlossenen Bürokratieabbau erreicht werden, wie auch Schmitt betont. Der bevorstehende Wandel könnte für viele Unternehmen nicht nur eine Erleichterung, sondern auch eine notwendige Anpassung an die neue Unternehmensrealität darstellen.