Thüringen öffnet Tür für Windräder im Staatswald – Was jetzt kommt!
Thüringens Umweltminister zeigt sich nach Gesetzesänderung skeptisch gegenüber Windkraft im Wald, weitere Entwicklungen erwartet.

Thüringen öffnet Tür für Windräder im Staatswald – Was jetzt kommt!
In Thüringen tut sich etwas im Bereich der Windkraft: Eine kürzlich beschlossene Gesetzesänderung bringt frischen Wind in die Debatte um Windkraftanlagen im Staatswald. Laut der Süddeutschen Zeitung erwartet der Thüringer Umwelt- und Energieminister Tilo Kummer, dass trotz der neuen Regelungen in den kommenden Jahren höchstens etwa zehn Windräder gebaut werden könnten. Dies liegt daran, dass der Bau von Windkraftanlagen einen erheblichen zeitlichen Vorlauf erfordert und zudem die Zustimmung der Kommunen notwendig ist.
Vor Weihnachten haben die Fraktionen von CDU, BSW und SPD im Landtag die Gesetzesänderung beschlossen, während die Links-Fraktion sich bei der Abstimmung enthalten hat. Damit sollen die Thüringer Landesforstanstalt und die Kommunen von den Erlösen aus der Windstromproduktion profitieren. Kummer informierte, dass es bereits Interesse von Unternehmen gibt, die Windstrom aus dem Staatswald beziehen möchten. „Wir möchten mit der Windstromfinanzierung auch die Wiederaufforstung geschädigter Wälder fördern“, so Kummer weiter.
Eine alte Debatte neu entfacht
Die Debatte über Windkraftanlagen im Wald prowlt schon seit Jahren durch die Politik und die Bürgerinitiativen. Die Bauernzeitung beschreibt, dass Waldbesitzende sich eher zurückhaltend zeigen. Die Gesetzesänderung zielt darauf ab, die ThüringenForst in die Lage zu versetzen, durch die Erzeugung erneuerbarer Energien, darunter Windkraft, Photovoltaikanlagen und die holzenergetische Nutzung, auch finanziell profitierten zu können. Die Forstabteilung bewirtschaftet etwa 200.000 Hektar des Gesamtwalds von 550.000 Hektar in Thüringen.
Die neue Regelung ermöglicht, dass die Kommunen künftig über die Bauleitplanung und Standorte von Windkraftanlagen entscheiden. Durch ein Windbeteiligungsgesetz erhalten sie bereits einen Anteil vom Verkauf von Windstrom, wenn die Anlagen in der Nähe errichtet werden.
Ökologie im Blick
Doch was passiert mit der Natur? Bedenken bezüglich der Umweltverträglichkeit und des Naturschutzes stehen ganz oben auf der Agenda. Laut dem Thüringer Umweltministerium ist es notwendig, potenzielle Gefahren für Vögel und Insekten zu bedenken. Eine Untersuchung zeigt, dass viele Insekten, die Teil der Nahrungskette von Feldvögeln sind, Rotorblathöhen nicht erreichen, was die potenziellen Gefahren für die Vogelpopulationen verringert. Dennoch ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung gesetzlich vorgeschrieben, um unerwünschte Auswirkungen auf die heimische Flora und Fauna zu minimieren. Bereiche wie der Nationalpark Hainich bleiben von Windkraftplanungen ausgeschlossen, um den Natur- und Artenschutz zu gewährleisten, wie im Bericht von Thüringen Umwelt dargelegt wird.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Landschaft im Wald Thüringens in den kommenden Jahren ein wenig bunter werden könnte, wenn die Windkraftanlagen tatsächlich kommen. Doch dabei muss der Spagat zwischen ökologischen Überlegungen und einer zukunftsträchtigen, erneuerbaren Energieerzeugung gewahrt werden. Ein gutes Händchen bei der Planung und Ausführung könnte hierbei entscheidend sein.