Fluggastrechte in Gefahr: Kommen bald geringere Entschädigungen?

Fluggastrechte in Gefahr: Kommen bald geringere Entschädigungen?
Die Diskussion um die Fluggastrechte in der Europäischen Union nimmt an Fahrt auf. Aktuell stehen bedeutende Änderungen im Raum, die möglicherweise die Entschädigungen bei Flugverspätungen erheblich reduzieren könnten. In den letzten Jahren bot die EU-Verordnung Nr. 261 aus dem Jahr 2004 Passagieren bei Verspätungen von mehr als drei Stunden Ansprüche auf Ausgleichszahlungen zwischen 250 und 600 Euro, abhängig von der Fluglänge und den Umständen der Verspätung. Doch nun plant die EU, diese Regelungen zu reformieren, was insbesondere Verbraucherschützer auf den Plan ruft. Remszeitung berichtet, dass ein Beschluss zu diesen Änderungen für den 5. Juni 2025 anberaumt ist.
Der zentrale Vorschlag besteht darin, die bestehende Drei-Stunden-Regel für Entschädigungen abzuschaffen. Zukünftig sollen Entschädigungen nur bei längeren Verspätungen gewährt werden: 5 Stunden für Kurzstreckenflüge bis 3.500 km, 9 Stunden für Mittelstreckenflüge bis 6.000 km und 12 Stunden für Langstreckenflüge über 6.000 km. Zusätzlich wird darüber nachgedacht, die maximale Entschädigung auf 500 Euro für längere Flüge und 300 Euro für Flüge unter 3.500 km zu begrenzen.
Außergewöhnliche Umstände und Verbraucherschutz
Besonders umstritten sind die neuen Definitionen für „außergewöhnliche Umstände“. Künftig könnten auch Streiks, Krankheitsfälle innerhalb der Crew und technische Probleme zu den außergewöhnlichen Umständen zählen, wodurch Airlines von der Pflicht zur Entschädigung befreit wären. Schätzungen zufolge würden durch diese neuen Regelungen etwa 85% der verspäteten Flüge nicht mehr erstattungsfähig sein. Dies hat bereits zu Kritik von Verbraucherschützern geführt, die die aktuelle Verordnung als einen wichtigen Erfolg im Verbraucherschutz ansehen.
Die Verbraucherzentrale erläutert die bestehenden Rechte der Fluggäste: Im Falle von Verspätungen haben Passagiere bei einer Ankunftsverzögerung von mindestens 3 Stunden Anspruch auf Ausgleichszahlungen, die je nach Strecke zwischen 250 und 600 Euro liegen. Bei einer Verspätung von maximal 3 Stunden können die Entschädigungen 200 Euro (1.500 km oder weniger) bzw. 300 Euro (über 3.500 km) betragen. Keine Ansprüche bestehen jedoch in Fällen nachgewiesener außergewöhnlicher Umstände.
Die geplanten Änderungen hinterlassen viele Reisende verunsichert. Laut der IATA wird im kommenden Jahr ein Umsatz von etwa 940 Milliarden Euro in der Luftfahrtindustrie erwartet, was den Druck auf die Regulierungsbehörden erhöht, die wirtschaftlichen Realitäten der Airlines und zugleich die Rechte der Fluggäste zu berücksichtigen.
Alternative Vorschläge zur Verbesserung der Fluggastrechte
Anstatt die Vorschriften zu verschärfen, fordern Fluggastrechte-Portale eine Anpassung der Verordnung zugunsten der Reisenden. Zu diesen Forderungen gehören höhere Ausgleichszahlungen, die beispielsweise von Airhelp mit 900 Euro und von Flightright sogar mit 1200 Euro vorgeschlagen werden. Zudem sollten Regelungen für zusätzliche Dienstleistungen, Insolvenzschutz für Reisende sowie ein Verbot versteckter Gebühren und Vorschriften für Familienplatzreservierungen in Betracht gezogen werden.
All diese Überlegungen werfen ein Licht auf die Dualität zwischen wirtschaftlichen Interessen der Airlines und dem rechtlichen Schutz der Fluggäste, die häufig unter Verspätungen und Annullierungen zu leiden haben. Ob die EU mit ihren geplanten Änderungen einen Schritt nach vorn machen oder die Rechte von Passagieren schwächen wird, bleibt abzuwarten. Die bevorstehenden Entscheidungen könnten weitreichende Folgen für tausende von Reisenden in Europa haben.