Steigende Diskriminierungsfälle in Sachsen: Politik muss handeln!

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Das Antidiskriminierungsbüro Sachsen meldet einen Anstieg der Diskriminierungsfälle um 11% im Jahr 2024, unterstützt durch ein neues Gutachten.

Steigende Diskriminierungsfälle in Sachsen: Politik muss handeln!

Im Jahr 2024 berichtet das Antidiskriminierungsbüro (ADB) Sachsen von einem signifikanten Anstieg der Diskriminierungsfälle. Insgesamt wurden 581 Fälle registriert, was einem Anstieg von 11 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Jan Diebold, Fachleitung der Antidiskriminierungsberatung, hebt hervor, dass Diskriminierung zunehmend in den Fokus populistischer Meinungen gerät, insbesondere nach den Landtagswahlen 2023. Dies hat zu einem verrohenden Klima geführt, in dem drastischere Fälle aufgetreten sind, die längerfristige Begleitung erfordern.

Besonders besorgniserregend ist die Insolvenz des Dachverbandes Sächsischer Migrantenorganisationen, die den Druck auf Unterstützungsorganisationen verdeutlicht. Die häufigste Diskriminierungsform war Rassismus, der fast die Hälfte der Fälle ausmachte. Etwa 25 Prozent der registrierten Diskriminierungen betrafen Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, während geschlechtsbezogene Diskriminierung rund 8 Prozent der Fälle ausmachte.

Lebensbereiche der Diskriminierung

Die häufigsten Lebensbereiche, in denen Diskriminierung festgestellt wurde, umfassen:

Lebensbereich Prozentuale Verteilung
Arbeit 26%
Behörden 15%
Bildung 13%

Katharina Scholz, Projektleitung der Antidiskriminierungsberatung, beobachtet einen Anstieg der Diskriminierungsfälle in Ämtern und im Bildungsbereich und fordert die Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes nach Berliner Vorbild sowie die Schaffung einer Ombudsstelle zur Bekämpfung von Diskriminierung.

Interdisziplinäres Gutachten zur Stärkung des Diskriminierungsschutzes

Zusätzlich wurde ein interdisziplinäres Gutachten zur Verbesserung des Diskriminierungsschutzes in Sachsen erstellt. Der Auftrag kam vom Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) und wurde von führenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern verfasst. Ziel des Gutachtens ist es, gesetzliche und tatsächliche Handlungsoptionen zur Stärkung des Diskriminierungsschutzes und zur Förderung von Diversität in der sächsischen Verwaltung aufzuzeigen.

Das Gutachten empfiehlt unter anderem die Einrichtung einer Ombudsstelle, die sowohl präventiv als auch intervenierend wirkt und offen für individuelle Personen sowie Gruppen sein sollte. Diese Maßnahme wird als notwendig erachtet, um strukturelle Benachteiligungen nachhaltig zu bekämpfen.

Rechtsrahmen für Antidiskriminierung

Der rechtliche Rahmen für den Diskriminierungsschutz in Deutschland wird durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschaffen, das am 14. August 2006 in Kraft trat. Das AGG schützt vor Diskriminierung aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter und sexueller Identität. Es setzt mehrere europäische Gleichbehandlungsrichtlinien um, die darauf abzielen, Diskriminierungen nicht nur zu verbieten, sondern wirkungsvoll abzubauen.

Besonders hervorzuheben ist die Rolle der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die auf Grundlage des AGG tätig ist und durch gesetzliche Regelungen im Jahr 2022 zusätzliche Aufgaben im Bereich Diskriminierungsschutz und Gleichstellung übernommen hat. Die Notwendigkeit eines sächsischen Landesantidiskriminierungsgesetzes wird aufgrund der aktuellen Entwicklungen immer drängender, um einem bestehenden Handlungsbedarf nachzukommen.

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