Kraniche in Not: Jäger dürfen erkrankte Vögel zur Sicherheit töten!

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Im Landkreis Rotenburg (Wümme) dürfen Jäger kranke Kraniche aufgrund der Geflügelpest bis zum 31. Januar 2026 töten.

Im Landkreis Rotenburg (Wümme) dürfen Jäger kranke Kraniche aufgrund der Geflügelpest bis zum 31. Januar 2026 töten.
Im Landkreis Rotenburg (Wümme) dürfen Jäger kranke Kraniche aufgrund der Geflügelpest bis zum 31. Januar 2026 töten.

Kraniche in Not: Jäger dürfen erkrankte Vögel zur Sicherheit töten!

Im Landkreis ist die Lage dramatisch. Die Geflügelpest grassiert und während die Situation für viele Wildvögel, insbesondere Kraniche, bedrohlich geworden ist, gibt es nun eine entscheidende Maßnahme zur Eindämmung dieser Tierseuche. Am 7. November 2025 wurde vom Landkreis eine Ausnahmeregelung beschlossen, die es Jägern erlaubt, leidende Kraniche zu töten. Dies wurde nötig, da die unter dem Virus H5N1 leidenden Vögel kaum noch fliegen und teils sogar ertrinken.

Die Symptome der Kraniche sind alarmierend. Sie zeigen Anzeichen wie Straucheln, Orientierungslosigkeit und völlige Bewegungsunfähigkeit. Eine medizinische Hilfe für die Vögel kann nicht geleistet werden, was die Situation noch prekärer macht. Derzeit sind Erkrankungen bei diesen majestätischen Vögeln in der Region ein ernsthaftes Problem, das auch im Landkreis Stade beobachtet wird. Hier sind Wildvögel, insbesondere Kraniche, in diesem Jahr erstmals von der Geflügelpest betroffen, wie landkreis-stade.de berichtet.

Ausnahmeregelung bis Januar 2026

Die Entscheidung zur Ausnahme von dem strengen Tötungsverbot, das eigentlich für die geschützten Kraniche gilt, wurde in Abstimmung zwischen verschiedenen Ämtern wie dem Veterinärwesen, Verbraucherschutz, Naturschutz- und Jagdbehörde sowie der Jägerschaft getroffen. Diese Regelung, die bis zum 31. Januar 2026 gültig ist, zielt darauf ab, die Ausbreitung der hochansteckenden Geflügelpest zu verhindern und die leidenden Tiere möglichst human zu entfernen.

Dr. Sibylle Witthöft, Leiterin des Amtes Veterinärwesen und Verbraucherschutz, unterstützt die Maßnahme zur Linderung des Tierleids und unterstreicht die Notwendigkeit, die Kadaver rasch zu bergen. Dies ist entscheidend, um weitere Ansteckungen zu vermeiden, denn infizierte Tiere können Greifvögeln als Nahrung dienen und die Krankheit weitertragen.

Die Bedrohung durch die Vogelgrippe

Die Geflügelpest, die durch das Virus H5N1 verursacht wird, hat sich rasant verbreitet. Die Lage ist kritisch, seit Mitte Oktober 2025 verenden zahlreiche Kraniche an Schlafplätzen, Nahrungsflächen und sogar auf Autobahnen. Das Virus hat auch in anderen Teilen Europas, wie in Frankreich und Spanien, zu vielen Todesfällen bei Wildvögeln geführt. Ein Beispiel dafür sind die über 8.000 Kraniche, die 2021 in Israel verendeten – ein Hinweis auf den Zusammenhang zwischen intensiver Geflügelhaltung und Seuchenausbrüchen in Wildvogelbeständen, wie oberes-rhinluch.de anmerkt.

Die Kranichschutzorganisationen sind aktiv und dokumentieren die gesetzten Maßnahmen. Ehrenamtliche Helfer unterstützen die Veterinärämter beim Bergen der Kadaver. Es wird empfohlen, regelmäßig Schlafplätze und Äsungsflächen auf tote Vögel zu überprüfen, da auch andere Vögel wie Gänse und Seeadler betroffen sind. Wie lange die Geflügelpest noch zuschlagen wird, ist ungewiss, und die Auswirkungen auf die Kranichpopulation des Westeuropäischen Zugweges sind noch nicht abzuschätzen.

Die Entscheidung der Behörden ist also sowohl ein Zeichen der Hoffnung für die leidenden Kraniche als auch eine notwendige Maßnahme, um die Ausbreitung der gefährlichen Vogelgrippe zu kontrollieren. Für die Jägerschaft in der Region bedeutet dies eine große Verantwortung und die Notwendigkeit, diese außergewöhnliche Situation mit einem angemessenen und sensiblen Umgang zu behandeln.