Silvester-Chaos: Feuerwehr im Norden kämpft gegen frühe Böller!

Rotenburg (Wümme) erlebt am 30.12.2024 Einsatz der Feuerwehr wegen unerlaubter Böllerei. Diskussion um Böllerverbot und Sicherheit.
Rotenburg (Wümme) erlebt am 30.12.2024 Einsatz der Feuerwehr wegen unerlaubter Böllerei. Diskussion um Böllerverbot und Sicherheit. (Symbolbild/NAG Archiv)

Am 30. Dezember 2024 kam es in Deutschland bereits vor dem offiziellen Silvesterfeuerwerk zu mehreren Vorfällen, die Polizei und Feuerwehr in Alarmbereitschaft versetzten. Das Böllern ist in Deutschland offiziell erst am 31. Dezember erlaubt, dennoch berichtete die Polizei in Niedersachsen von mutmaßlichen Verstößen gegen das Feuerwerksverbot. Bereits am 28. Dezember, dem Tag des Verkaufsstarts für Feuerwerk, wurden erste unerlaubte Böller-Entzündungen gemeldet.

In Lüneburg wurde einer Frau ein Feuerwerkskörper vor die Füße geworfen, was zu einem vorübergehenden Hörverlust führte. In Rotenburg (Wümme) musste die Feuerwehr eingreifen, nachdem aus einem Auto heraus Silvesterfeuerwerk gezündet und in die Fußgängerzone geworfen wurde, was eine brennende Markise zur Folge hatte. Ein ähnlicher Vorfall ereignete sich in Achim, wo zwei Altkleidercontainer in Brand gerieten, nachdem mutmaßlich Silvesterböller hineingeworfen worden waren. Insgesamt verzeichnete die Peiner Polizei zahlreiche Einsätze aufgrund von verfrühtem Böllern, wobei 14 Personen Platzverweise erhielten. Verletzte oder Schäden durch Feuerwerkskörper im Einsatzgebiet der Peiner Polizei wurden zunächst nicht gemeldet, wie Radio Hamburg berichtete.

Diskussion um Böllerverbot

Die Vorfälle werfen erneut Fragen hinsichtlich der Sicherheit und der Regelungen rund um Feuerwerk in Deutschland auf. Feuerwehr, Polizei sowie Umweltverbände und Tierschützer fordern ein dauerhaftes Böllerverbot. Ziel dieses Verbots ist es, schwere Verletzungen durch unsachgemäßen Gebrauch oder illegale Böller zu vermeiden. Dabei soll das Verbot nicht nur Menschen und Tieren, sondern auch der Umwelt vor Lärm, Müll und Feinstaub schützen, wie Brisant berichtete.

Gleichzeitig argumentiert der Bundesverband Pyrotechnik gegen ein Böllerverbot, da dieses kaum zur Entlastung der Krankenhäuser beitragen würde. Viele Verletzungen seien eher auf Alkoholkonsum und Konflikte zurückzuführen. Während der Städte- und Gemeindebund die Tradition des Feuerwerks zum Jahreswechsel hervorhebt, appelliert er an die Vernunft der Einzelnen in der Nutzung von Feuerwerkskörpern. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht alle Feuerwerke zum Jahreswechsel gezündet werden dürfen. Der Erwerb illegaler Böller aus dem Ausland kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafen geahndet werden, unabhängig davon, ob die Feuerwerkskörper online bestellt oder im Ausland gekauft wurden. Legale Feuerwerkskörper sind an der CE-Kennzeichnung (vierstellige Nummer 0589) erkennbar, die belegt, dass sie gemäß dem Sprengstoffgesetz geprüft und zertifiziert wurden.

Details
Ort Rotenburg (Wümme), Deutschland
Quellen