Zollaktion in Augsburg: Mindestlohn-Prüfungen decken Verstöße auf!

Augsburg, Deutschland - Die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Hauptzollamt Augsburg haben letzte Woche eine massive bundesweite Aktion zur Überprüfung des Mindestlohns durchgeführt. Im Rahmen dieser Aktion wurden 88 Zöllner in Gastronomiebetrieben, Friseursalons, Getränkeeinzelhändlern und Spielhallen aktiv. Die Prüfungen, die Teil einer der bisher größten grenzüberschreitenden Initiativen der EU sind und von der Europäischen Arbeitsbehörde koordiniert werden, umfassten 57 Standorte und führten zu 20 vertieften Prüfungen. Vor Ort wurden fünf Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, darunter zwei wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz.

Insgesamt wurden 134 Personen befragt. Der gesetzliche Mindestlohn, der 2015 eingeführt wurde, beträgt seit 1. Januar 2024 nun 12,41 Euro brutto pro Stunde. Vereinbarungen mit Arbeitgebern, die diesen Betrag unterschreiten, sind unwirksam und werden rechtlich verfolgt. Im Vorjahr hatte der Zoll bereits 80 Verfahren gegen Arbeitgeber wegen Verstößen gegen den Mindestlohn eingeleitet. Die Zöllner setzen sich verstärkt für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ein, um die Gesellschaft für dieses Thema zu sensibilisieren und die Akzeptanz zu verringern. Für weitere Informationen, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.presseportal.de.

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Ort Augsburg, Deutschland