Gericht stoppt geplanten Abschuss: Wende im Wolfsfall im Landkreis Aurich
Gericht stoppt geplanten Abschuss des Wolfs im Landkreis Aurich
Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg hat dafür gesorgt, dass ein Wolf im Landkreis Aurich vorerst nicht abgeschossen werden darf, obwohl er zuvor zum Abschuss freigegeben wurde.
Im Juni dieses Jahres wurden am Hauptdeich von Dornum mehrere Deichschafe von einem Wolf getötet und verletzt. Infolgedessen entschied die Kreisverwaltung Aurich, den Wolf schnellstmöglich zu erlegen. Diese Ausnahmegenehmigung wurde jedoch vom Verwaltungsgericht Oldenburg als unrechtmäßig eingestuft.
Das Gericht fand, dass die Voraussetzungen für die Ausnahmegenehmigung nicht erfüllt waren und folgte damit dem Eilantrag der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe. Die wiederholten Übergriffe des Wolfs lassen jedoch weitere Schäden erwarten, wie von der Kreisverwaltung beschrieben.
Vergleichbare Fälle in Niedersachsen
Dieses Urteil reiht sich in andere ähnliche Fälle von gestoppten Wolfsabschüssen in Niedersachsen ein. Bereits zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die Genehmigung für ein Schnellabschussverfahren in der Region Hannover gestoppt. Die Entscheidung des Oldenburger Gerichts verdeutlicht die strengen Anforderungen, die an die Genehmigungen für den Abschuss von Wölfen gestellt werden.
Die Diskussion über den Schutz von Wölfen und die Maßnahmen zum Schutz von Nutztieren bleibt aktuell und wird wahrscheinlich zu weiteren rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Der Landkreis Aurich muss nun alternative Wege finden, den Schutz der Deichschafe zu gewährleisten, ohne gegen bestehende Gesetze zu verstoßen.
Das Verwaltungsgericht hält weiterhin an seiner Entscheidung fest und stoppt vorerst den geplanten Abschuss des Wolfs im Landkreis Aurich. Die endgültige Rechtskraft des Urteils steht jedoch noch aus, während der Wolf weiterhin im Umkreis des letzten Rissereignisses in Dornum verweilt.
– NAG