Gericht verhandelt Klage der DUH: Wird die Bundesregierung zu wirksamen Maßnahmen gegen Luftverschmutzung verpflichtet?

Erfahren Sie in diesem Artikel, ob die Deutsche Umwelthilfe die Bundesregierung dazu zwingen kann, ein wirksames Luftreinhalteprogramm aufzustellen. Erfahren Sie, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um den Ausstoß von Luftschadstoffen bundesweit zu reduzieren. Lesen Sie, welche Vorwürfe die DUH erhebt und welche Auswirkungen dies auf die Reduktionsziele hat. Verpassen Sie nicht die öffentliche Verhandlung am 15. Juli 2024 und die Möglichkeit, den DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch vor Ort zu interviewen.
Erfahren Sie in diesem Artikel, ob die Deutsche Umwelthilfe die Bundesregierung dazu zwingen kann, ein wirksames Luftreinhalteprogramm aufzustellen. Erfahren Sie, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um den Ausstoß von Luftschadstoffen bundesweit zu reduzieren. Lesen Sie, welche Vorwürfe die DUH erhebt und welche Auswirkungen dies auf die Reduktionsziele hat. Verpassen Sie nicht die öffentliche Verhandlung am 15. Juli 2024 und die Möglichkeit, den DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch vor Ort zu interviewen. (Symbolbild/NAG)

Einladung zur Gerichtsverhandlung: Bundesregierung muss nationales Luftreinhalteprogramm erweitern

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat eine Klage gegen die Bundesregierung eingereicht, um ein wirksames nationales Luftreinhalteprogramm zu erwirken. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) wird am 15. Juli über diesen Fall verhandeln. Die Entscheidung über die Klage könnte dazu führen, dass die Bundesregierung ihr Nationales Luftreinhalteprogramm um Maßnahmen erweitern muss, um die Emissionen von Luftschadstoffen wie Ammoniak, Stickoxiden und Feinstaub bundesweit zu reduzieren.

Die DUH wirft der Bundesregierung vor, gegen die Europäische Richtlinie zur Reduktion nationaler Emissionen bestimmter Luftschadstoffe zu verstoßen. Das Nationale Luftreinhalteprogramm enthält nicht ausreichend Maßnahmen, um die festgelegten Reduktionsziele für das Jahr 2025 und 2030 sicher zu erreichen. Darüber hinaus hat die Regierung bereits geplante Maßnahmen abgesagt oder abgeschwächt, wie beispielsweise das Heizungsgesetz, in dem keine Begrenzung für Feinstaubschleudern wie Holzheizungen festgelegt wurde und keine Abgasreinigung vorgeschrieben ist. Auch die Verlängerung der Kaufprämie für Elektrofahrzeuge wird ab Ende 2023 nicht mehr gültig sein. Die geplante Verschärfung der Abgasnorm Euro 7 für Pkw wurde ebenfalls nicht umgesetzt, was zu erhöhten Schadstoffemissionen, insbesondere von Stickstoffdioxid, führen könnte.

Die Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht ist öffentlich und bietet interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich über den Fall zu informieren. Jürgen Resch, der Bundesgeschäftsführer der DUH, wird vor Ort für Interviews zur Verfügung stehen. Bei Fragen und für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den DUH-Newsroom.

Datum:

Montag, 15. Juli 2024 um 10 Uhr

Ort:

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

Hardenbergstr. 31, 10623 Berlin

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