Blutige Randale im Flüchtlingsheim: Rauchverbot führte zu Messerattacke!

Ein nigerianischer Asylbewerber wird wegen versuchten Totschlags angeklagt, nachdem er bei einem Streit in einem Berliner Heim auf einen Mitbewohner eingestochen hat.
Ein nigerianischer Asylbewerber wird wegen versuchten Totschlags angeklagt, nachdem er bei einem Streit in einem Berliner Heim auf einen Mitbewohner eingestochen hat. (Symbolbild/NAG)

Berlin – Ein schrecklicher Vorfall in einem Berliner Flüchtlingsheim endete vor Kurzem vor dem Berliner Landgericht. Ein ausgelöster Rauchmelder führte zu einer blutigen Auseinandersetzung, die ernste rechtliche Konsequenzen nach sich zog.

Am 14. Februar 2024, gegen 23.30 Uhr, schlug in Zimmer 105 der Unterkunft in der Quitzowstraße (Berlin-Moabit) ein Rauchmelder Alarm. Vier Mitbewohner eilten herbei und erwischten laut Anklage den nigerianischen Küchenhelfer William A. (47) beim Rauchen. Der Hinweis der Mitbewohner, dass im Zimmer nicht geraucht werden dürfe und William A. dafür nach draußen gehen solle, entfesselte einen brutalen Vorfall.

Angriff mit Messer

William A., offenbar in Rage, griff laut Anklage unvermittelt zu einem Messer auf dem Tisch und bedrohte die Anwesenden. Die Mitbewohner versuchten zu fliehen, doch William A. verfolgte sie und stach einem 34-Jährigen zweimal heftig in den Kopf, wobei er dessen Tod laut Anklage billigend in Kauf nahm. Das rechtzeitige Eingreifen der anderen drei Mitbewohner, die den Angreifer zu Boden brachten, verhinderte Schlimmeres.

Die alarmierte Polizei nahm William A. vor der Unterkunft fest, sowohl der Täter als auch das Opfer wurden ins Krankenhaus gebracht. Laut Bericht auf m.bild.de verbrachte William A. noch zwei Nächte in dem Heim, bevor eine neue Unterkunft für ihn gefunden wurde.

Erklärung des Angeklagten

Vor Gericht zeigte sich William A. zunächst nicht gesprächsbereit. Eine Sachverständige berichtete über seine frühere Aussage, dass er nicht geraucht habe und der Alarm nichts mit ihm zu tun gehabt habe. Die Mitbewohner seien in sein Zimmer gekommen und hätten ihn auf Türkisch angesprochen, was er nicht verstand. Laut seiner Version habe er geglaubt, dass das spätere Opfer ihn attackieren wollte, woraufhin er in Notwehr zugestochen habe. Zudem betonte er, dass es sich um ein Missverständnis gehandelt habe. Er habe weder Alkohol noch Drogen konsumiert, aber die inneren Stimmen, die ihn seit Jahren quälten, seien an diesem Tag besonders laut gewesen, weshalb er in schlechter Stimmung gewesen sei.

Die Verhandlung vor dem Berliner Landgericht wird am 10. Oktober fortgesetzt. Die Anklage lautet auf versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung. Mehr Details zu diesem Vorfall finden sich im Artikel bei m.bild.de.