Beteiligung am Bebauungsplan 4-83 VE – Hubertusallee 1 in Grunewald

Die Pressemitteilung informiert darüber, dass die Öffentlichkeit im Zeitraum von Montag, 12. Februar 2024, bis einschließlich Dienstag, 12. März 2024, frühzeitig an der Planung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 4-83 VE – Hubertusallee 1 in Grunewald beteiligt wird. Dieser Plan sieht die Errichtung von Büro- und Geschäftsgebäuden vor und wird im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung erstellt, ohne eine Umweltprüfung durchzuführen.

Bürgerinnen und Bürger haben gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen und ihre Stellungnahmen abzugeben. Diese werden in die weitere Planung einfließen. Der Bebauungsplanentwurf kann im Internet sowie in den Räumlichkeiten des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin eingesehen werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Erläuterungen zum Verfahren oder zu den Inhalten des Entwurfs des Bebauungsplans telefonisch oder per E-Mail zu erfragen.

Das Vorhaben hat potenziell erhebliche Auswirkungen auf die lokale Infrastruktur und Wirtschaft. Die Errichtung von Büro- und Geschäftsgebäuden in einem bestimmten Bereich kann sich auf den Verkehr, die Nahversorgung, die Arbeitsplatzsituation und das Stadtbild auswirken. Daher ist es von großer Bedeutung, dass die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, sich an der Planung zu beteiligen und ihre Meinungen und Bedenken zu äußern.

Es gibt kein historisches Detail.

Eine mögliche Tabelle könnte Informationen zu den geplanten Büro- und Geschäftsgebäuden, den voraussichtlichen Auswirkungen auf die lokale Infrastruktur und Wirtschaft sowie Kontaktinformationen für die Beteiligung an der Planung enthalten.



Quelle: www.berlin.de

Details
Quellen