Kampf gegen Vermüllung: Verbot des Straßenhandels in Berlins Bezirk Mitte

Verbot des mobilen Handels in historischen Gebieten und im Großen Tiergarten
Der mobile Handel in der historischen Mitte Berlins und im Großen Tiergarten ist ab sofort verboten. Diese Maßnahme wurde vom Bezirksstadtrat für Ordnung, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen, Christopher Schriner, getroffen. Sie dient dazu, die Umwelt und die Verkehrssicherheit in diesen zentralen Bereichen zu schützen.
Die Entscheidung basiert auf der Tatsache, dass der öffentliche Raum durch Klein- und Verpackungsmüll verschmutzt wird, insbesondere bei Großveranstaltungen. Dies führt nicht nur zu einer Beeinträchtigung der Umwelt, sondern auch zu erhöhten Reinigungskosten und Zeitaufwand.
Die Nachfrage nach Straßenhandelsmöglichkeiten in der historischen Mitte ist trotzdem hoch, aufgrund ihrer zentralen Lage und touristischen Anziehungskraft. Dennoch mussten bestimmte Orte vom Handel ausgeschlossen werden, um die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten.
Im Jahr 2007 hat das Bezirksamt Mitte bereits Regelungen beschlossen, die den mobilen Handel in bestimmten Gebieten verbieten. Dies betrifft unter anderem die historische Mitte vom Fernsehturm bis zum S-Bahnhof Tiergarten sowie den Großen Tiergarten.
Verstöße gegen das Verbot können mit Geldbußen von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. In Grünanlagen droht eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro.
Es ist wichtig, diese Maßnahmen zu respektieren, um die Sauberkeit und Verkehrssicherheit in den historischen Gebieten Berlins zu gewährleisten. Der Schutz der Umwelt und die Erhaltung der öffentlichen Ordnung stehen im Mittelpunkt dieser Regelungen.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie die Pressestelle des Bezirksamts Mitte unter presse@ba-mitte.berlin.de.
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