Streit um Mitgliedschaft: BSW-Mitglieder klagen gegen die Parteizentrale!

Die Spannungen innerhalb des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) nehmen zu! Zwei Mitglieder aus Hamburg, Norbert Weber und Dejan Lazić, haben beschlossen, gegen die strengen Aufnahmeregeln ihres eigenen Bundesvorstandes vor Gericht zu ziehen. Ihr Anliegen: eine reformierte Mitgliederaufnahme, die weniger restriktiv ist. Ihre Anträge wurden allerdings vom BSW-Bundesschiedsgericht abgelehnt, was sie dazu veranlasst, den Rechtsweg einzuschreiten. Lazić, Jurist von Beruf, äußerte gegenüber dem Portal t-online, dass die Entscheidung über die Aufnahme neuer Mitglieder nicht ausschließlich in den Händen des Bundesvorstands liegen sollte – dies sei nach ihrer Auffassung rechtswidrig.
Der Hintergrund dieser Auseinandersetzung sind die bestehenden Regeln für den Beitritt zur Partei. Während andere Parteien ihren Interessierten eine unkomplizierte Mitgliedschaft ermöglichen, müssen BSW-Anwärter ein Kennenlerngespräch überstehen und die Zustimmung des Parteivorstands in Berlin abwarten. Laut den Kritikern stehe dieses Vorgehen im Gegensatz zu einer innerparteilichen Demokratie, da nur die Spitze der Partei Entscheidungen treffen könne. Professor Martin Morlok, ein Rechtswissenschaftler, hat bereits signalisiert, dass eine gerichtliche Klärung über die Vereinbarkeit dieser Praxis mit der internen Parteidynamik notwendig sei.
Die nächsten Schritte
Weber und Lazić, die mittlerweile den BSW-Bezirksverband Hamburg-Mitte/Nord gegründet haben, planen, am 15. Dezember den Landesverband Hamburg ins Leben zu rufen. Dabei wollen sie neue Mitglieder gewinnen, ohne die Zustimmung des Bundesverbands einzuholen. Dies verdeutlicht die tiefergehenden Spannungen und die Herausforderungen innerhalb des BSW, inmitten seiner bisherigen Erfolge bei den Ostwahlen in Thüringen, Brandenburg und Sachsen. Doch nun droht eine juristische Auseinandersetzung, die im schlimmsten Fall die Struktur der Partei beeinflussen könnte. Das BSW selbst bleibt in seiner Verteidigung gelassen und betont, dass die Regelungen zur Mitgliederaufnahme rechtlich geprüft seien und im Einklang mit dem Parteiengesetz stehen, wie von einer Sprecherin gegenüber der Deutschen Presse-Agentur ausgeführt wurde.
Details | |
---|---|
Quellen |