Beteiligung eröffnet: Bürger gestalten die Zukunft der Bürgerbräu!
Vom 10. September 2024 bis einschließlich 10. Oktober 2024 wird die Öffentlichkeit eingeladen, am Verfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 9-73b VE teilzunehmen. Dieses Verfahren findet gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches statt und zielt darauf ab, einen planmäßigen Umgang mit dem historischen Grundstück der ehemaligen Brauerei „Bürgerbräu“ in Friedrichshagen zu fördern.
Der Standort für diesen Bebauungsplan ist die Josef-Nawrocki-Straße 8 im Bezirk Treptow-Köpenick. Das Hauptaugenmerk liegt auf der Erhaltung und Sanierung der denkmalgeschützten Bausubstanz, ergänzt durch wohnverträgliches Gewerbe und Wohnraum. Zu beachten ist, dass das Verfahren als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt wird, wodurch auf eine Umweltprüfung verzichtet wird.
Einsehen der Planunterlagen
Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans, inklusive der dazugehörigen Begründung und Fachgutachten, werden ab dem 10. September 2024 auf der Internetseite sowie dem zentralen Landesportal www.mein.berlin.de veröffentlicht. Dies geschieht bis einschließlich 10. Oktober 2024.
Zusätzlich zu der Online-Veröffentlichung haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Planunterlagen vor Ort während der öffentlichen Auslegung einzusehen. Informationen zu den Öffnungszeiten sind wichtig, da der Dienst montags bis mittwochs von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags bis 18:00 Uhr und freitags bis 14:00 Uhr verfügbar ist. Eine vorherige telefonische Vereinbarung ist unter der Nummer 030/90297-2416 möglich.
Der zuständige Ort für die Einsichtnahme ist das Bezirksamt Treptow-Köpenick, Abteilung Stadtentwicklung, auf der Rudower Chaussee 4 in Berlin, wo die Unterlagen im Eingangsbereich zur Verfügung stehen.
Es wird dringend empfohlen, während der Outreach-Phase Rückmeldungen elektronisch über die angegebenen Internetseiten oder per E-Mail an stadtplanungsamt@ba-tk.berlin.de zu übermitteln. Alternativ können Stellungnahmen auch direkt vor Ort oder postalisch an das Bezirksamt gesendet werden. Dabei müssen alle Beiträge fristgerecht eingereicht werden, da verspätete Rückmeldungen möglicherweise nicht berücksichtigt werden.
Die eingereichten Stellungnahmen werden im Rahmen der allgemeinen Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen ausgewertet. Dies ist ein wichtiger Schritt, um sowohl individuelle Bedenken als auch die kollektiven Interessen der Anwohner zu berücksichtigen.
Für genauere Informationen und weitere Details zu diesem Thema, ist ein Blick auf die aktuellen Informationen unter www.berlin.de empfehlenswert.