Union und SPD: 500 Milliarden für Infrastruktur – Kommt der Durchbruch?

Deutschland - Die Union und die SPD haben einen Gesetzentwurf für ein neues Infrastruktur-Sondervermögen vorgestellt, das ein Volumen von 500 Milliarden Euro umfasst. Ziel dieses Vorhabens ist es, Milliardenkredite für dringend benötigte Infrastrukturprojekte zu ermöglichen. Der Bund soll zudem das Recht erhalten, die Zweckentfremdung der bereitgestellten Gelder zu bestrafen, was eine Kontrolle über die Verwendung der Mittel sicherstellen soll. Dies berichtet ln-online.de.

Das geplante Sondervermögen ist auf eine Laufzeit von zehn Jahren ausgelegt, mit dem Ziel, dass die Infrastrukturvorhaben nach dieser Frist wieder aus den regulären Haushalten finanziert werden. Der Bund geht davon aus, dass bis dahin bestehende Defizite behoben sind. Ein weiterer Aspekt des Entwurfs ist die Schaffung eines zusätzlichen Verschuldungsspielraums von 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung, welcher durch ein Bundesgesetz auf die einzelnen Länder verteilt werden soll.

Details zum Sondervermögen

Das Sondervermögen soll spezifische Zweckbindung tragen und wird nicht den Regeln der Schuldenbremse unterliegen. Es ist vollständig kreditfinanziert und wurde vor allem zur Verbesserung der Verkehrs- und Energieinfrastruktur, des Zivil- und Bevölkerungsschutzes sowie zur Digitalisierung und zur Förderung von Bildung und Forschung vorgesehen. Laut Tagesschau.de werden 100 Milliarden Euro direkt den Ländern und Kommunen zur Verfügung stehen.

Durch die Finanzierungspläne ist damit zu rechnen, dass die Staatsverschuldung in den nächsten Jahren um etwa zehn Prozentpunkte ansteigen wird. Aktuell liegt die Staatsverschuldung bei rund 64 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, was bedeutet, dass die Schuldenquote in zehn Jahren voraussichtlich 90 Prozent erreichen könnte. Diese Entwicklungen könnten laut Experten auch Auswirkungen auf die Rendite der zehnjährigen Bundesanleihe haben, die nach der Bekanntgabe der Finanzpläne bereits gestiegen ist.

Politische Herausforderungen

Ein zentraler Punkt der aktuellen Diskussion ist die notwendige Einigung zwischen den Parteien, insbesondere mit den Grünen, da ihre Stimmen für die angestrebte Grundgesetzänderung erforderlich sind. Dies erfordert eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag. Erste Lesungen des Gesetzentwurfs zur Abstimmung sind bereits für die nächste Woche angekündigt, mit einem geplanten Beschluss am 18. März.

Insgesamt stellt sich die Situation so dar, dass die Bundesregierung mit dem neuen Infrastruktur-Sondervermögen den finanziellen Handlungsspielraum inmitten von wirtschaftlichen Herausforderungen und der Notwendigkeit zur Modernisierung der Infrastruktur erheblich erweitern möchte. Frühere Sondervermögen wurden bereits in Krisenzeiten genutzt, was zeigt, dass der Ansatz, gezielte Investitionen zu tätigen, als wirksame Strategie angesehen wird. Weitere Informationen zu den Infrastrukturinvestitionen finden Sie in der Studie von Union Investment.

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Vorfall Gesetzgebung
Ort Deutschland
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