Frachtschiff in Stralsund: Abwasserbehandlungsanlage fehlerhaft - Strafanzeige wegen Gewässerverunreinigung
Umweltschutz: Missstand bei Frachtschiff führt zu Strafanzeige wegen Gewässerverunreinigung
Ein Frachtschiff im Hafen von Stralsund sorgte kürzlich für Aufsehen, als die Wasserschutzpolizeiinspektion (WSPI) Stralsund bei einer Routinekontrolle einen schwerwiegenden Missstand feststellte. Die Abwasserbehandlungsanlage des Schiffes, das unter der Flagge von Antigua und Barbuda segelt, funktionierte nicht ordnungsgemäß und emittierte einen starken Fäkalgeruch. Dies führte zu der Besorgnis, dass ungeklärtes Abwasser in die Nord- und Ostsee gelangen könnte.
Die Beamten der WSPI Stralsund informierten umgehend die Staatsanwaltschaft Stralsund sowie das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) über den Vorfall. Die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft, Post-Logistik und Telekommunikation (BG Verkehr) ordnete die Festlegung des Frachters an, was bedeutet, dass das Schiff vorerst nicht ablegen darf. Zudem wurden eine Strafanzeige wegen Gewässerverunreinigung sowie eine Ordnungswidrigkeitenanzeige eingereicht.
Um den Vorfall zu dokumentieren und Beweise zu sichern, entnahmen die Polizeibeamten eine Probe aus der defekten Abwasserbehandlungsanlage des Schiffes. Weiterhin mussten die Seeventile des Frachters geschlossen werden, um weitere Einleitungen zu verhindern. Die Staatsanwaltschaft verhängte eine Sicherheitsleistung in Höhe von rund 1050 Euro, um die Missachtung der Umweltschutzvorschriften zu ahnden.
– NAG