Leistungsbetrug in Lohne: Mann muss 2.400 Euro Strafe zahlen!

Ein Mann aus Lohne (Oldenburg) erhielt wegen Leistungsbetrugs eine Geldstrafe von 2.400 Euro für unrechtmäßig bezogenes Arbeitslosengeld.
Ein Mann aus Lohne (Oldenburg) erhielt wegen Leistungsbetrugs eine Geldstrafe von 2.400 Euro für unrechtmäßig bezogenes Arbeitslosengeld.

Lohne, Deutschland - Ein Mann aus dem Raum Lohne (Oldenburg) wurde vom Amtsgericht Vechta zu einer Geldstrafe von 2.400 Euro verurteilt, nachdem er beim Bezug von Sozialleistungen betrogen hatte. Der Verurteilte hatte Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch bezogen und vergessen, seine neue, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung korrekt zu melden. Anfang März 2024 trat er einen Job an, gab jedoch gegenüber der Agentur für Arbeit fälschlicherweise an, erst am 1. April 2024 gestartet zu sein.

Durch diese falsche Angabe erlangte der Mann unrechtmäßig rund 1.050 Euro Arbeitslosengeld I. Das Hauptzollamt Osnabrück hatte die Ermittlungen gegen ihn eingeleitet, und das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Die Konsequenzen des Betrugs sind eindeutig: Wer die Regeln bricht, muss mit strengen Strafen rechnen!

Details
Vorfall Betrug
Ort Lohne, Deutschland
Quellen