Verkehrskontrolle in Mettmann: Offene Haftbefehle und unsichere Kindersicherheit!

Unerlaubtes Verhalten bei Verkehrskontrolle in Mettmann

In Mettmann sorgte ein unerlaubtes Verhalten bei einer Verkehrskontrolle für Aufsehen. Am Donnerstagmittag wurde ein 34-jähriger Fahrer aufgrund eines nicht angeschnallten Kleinkinds im Auto gestoppt. Doch bei der Kontrolle kamen noch weitere Vergehen ans Licht.

Die Beamten des Verkehrsdienstes entdeckten gegen 13:05 Uhr einen Audi auf der Düsseldorfer Straße, in dem eine Frau mit einem 21 Monate alten Kleinkind auf dem Schoß hinten saß. Weder war das Kind in einem angemessenen Kindersitz noch war die Mutter angeschnallt. Zusätzlich stellte sich heraus, dass der Audi nicht zugelassen war und somit auch kein Versicherungsschutz bestand.

Bei weiteren Untersuchungen fanden die Polizisten heraus, dass der Fahrer falsche Personalien angab und ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs war. Es kam ans Licht, dass gegen den 34-jährigen Mann aus Serbien zwei Haftbefehle vorlagen. Er wurde festgenommen und in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

Diese Verkehrskontrolle zeigt deutlich, wie wichtig die Einhaltung der Verkehrsregeln und des Kinderschutzes im Straßenverkehr ist. Es verdeutlicht auch die Notwendigkeit von regelmäßigen Kontrollen, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

NAG