Bremer Senat stimmt für Finanzpaket: Schuldenbremse in der Kritik!

Der Bremer Senat hat am 21. März 2025 dem milliardenschweren Finanzpaket zur Schuldenbremse zugestimmt, um Investitionen zu sichern.
Der Bremer Senat hat am 21. März 2025 dem milliardenschweren Finanzpaket zur Schuldenbremse zugestimmt, um Investitionen zu sichern. (Symbolbild/NAG)

Am 21. März 2025 hat sich der Bremer Senat auf eine Zustimmung zur geplanten Grundgesetzänderung verständigt, die ein milliardenschweres Finanzpaket im Bundesrat betreffen wird. Senatssprecher teilte mit, dass diese Zustimmung im Interesse Bremens sei. Der Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) hebt hervor, dass die Zustimmung mehr Spielraum für Investitionen sichern kann. Zudem forderte Bremen eine grundlegende Reform der Schuldenbremse.

Bovenschulte betonte, dass der neue finanzielle Spielraum nicht durch Steuererleichterungen aufgezehrt werden solle. Innerhalb des Senats bestehen jedoch unterschiedliche Meinungen zur Lockerung der Schuldenbremse insbesondere für Verteidigungsausgaben. Nach Gesamtabwägung wurde beschlossen, dem Gesetzespaket zuzustimmen.

Details zur Schuldenbremse und Sondervermögen

Wie LTO berichtete, planen Union und SPD eine gelockerte Schuldenbremse sowie ein Sondervermögen für Infrastruktur. Sondersitzungen des Bundestags fanden am 13. und 18. März 2025 statt. Die Tagesordnung beinhaltete das Finanzpaket zur Lockerung der Schuldenbremse und die Schaffung eines Sondervermögens.

Die Schuldenbremse soll insbesondere für Verteidigungsausgaben gelockert werden, um den Ländern einen größeren Spielraum für Investitionen zu ermöglichen. Vorgesehen ist ein Sondervermögen für Infrastruktur in Höhe von 500 Milliarden Euro. Verfassungsrechtler haben bei der Umsetzung des Vorgehens keine Bedenken geäußert.

Der Gesetzentwurf umfasst alle geplanten Grundgesetzänderungen und erfordert die Zustimmung der Abgeordneten in einer Gesamtabstimmung. Die Lockerung der Schuldenbremse wird mit der verschärften Sicherheitslage durch den Ukraine-Konflikt begründet. Die geplanten Änderungen betreffen die Artikel 109 und 115 des Grundgesetzes und sehen einen strukturellen Verschuldungsspielraum von 0,35% des BIP für die Länder vor.

Zudem soll der neue Artikel 143h im Grundgesetz das Sondervermögen für Infrastruktur mit einer Kreditermächtigung von bis zu 500 Milliarden Euro schaffen. Die Zustimmung des Bundestags für das Paket ist ungewiss, da Union und SPD zusätzlich auf die Stimmen von Grünen oder FDP angewiesen sind. Während die FDP eine Lockerung der Schuldenbremse ablehnt, kritisieren die Grünen das Vorgehen und die fehlende Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen.

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Ort Bremen, Deutschland
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