Gericht stärkt Bremer Fußgänger: Schluss mit Gehweg-Parken!
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das Parken auf Gehwegen in Bremen, das seit Jahren toleriert wird, unzulässig ist. Anwohner, die gegen diese Praxis geklagt hatten, konnten sich durchsetzen. Die Richter betonten, dass keine Gewohnheitsrechte für das Falschparken bestehen und die Verkehrsbehörde verpflichtet ist, das Verbot gemäß Straßenverkehrsordnung durchzusetzen. Allerdings räumten sie ein, dass aufgrund begrenzter Ressourcen ein stadtweites Konzept zur Regelung notwendig sei. Bis dieses umgesetzt ist, müssen die Kläger offenbar weiterhin unter der Situation leiden.
Die neue Mobilitätssenatorin Özlem Ünsal hat bereits Maßnahmen angekündigt, um gegen das Gehwegparken vorzugehen, und plant konkret, stark belastete Viertel zu kontrollieren und zu regulieren. Die Bürger warten auf weitere Informationen und konkrete Schritte, die im Laufe des Oktobers entschieden werden sollen. Laut einer Mitteilung des Mobilitätsressorts wird auch eine Machbarkeitsstudie zur Schaffung von Parkraum außerhalb des öffentlichen Raums vorbereitet. Nahversorgungseinrichtungen wie Supermärkte und Sportvereine könnten hiervon betroffen sein, während die Klage der Anwohner auch bundespolitische Relevanz entfaltet, wie der Vorsitzende des Naturschutzbundes BUND Bremen, Dieter Mazur, betont. Mehr dazu in einem umfassenden Bericht auf taz.de.