AfD klagt gegen Verfassungsschutz: Aufruhr in Brandenburg!

Die AfD Brandenburg klagt gegen ihre Einstufung als rechtsextremistisch, um rechtliche Schritte bis zur Gerichtsentscheidung zu prüfen.
Die AfD Brandenburg klagt gegen ihre Einstufung als rechtsextremistisch, um rechtliche Schritte bis zur Gerichtsentscheidung zu prüfen. (Symbolbild/NAG)

Potsdam, Deutschland - Die Alternative für Deutschland (AfD) in Brandenburg gerät zunehmend unter Druck, nachdem sie als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft wurde. Am 20. Mai 2025 gab die Partei bekannt, dass sie rechtliche Schritte gegen diese Einstufung einleiten will. Der Schritt folgt auf eine Abmahnung an das Innenministerium, in der die AfD eine Frist bis Montag setzte, um eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Das Innenministerium jedoch wies diese Forderung zurück und sah keine Veranlassung für die Abgabe der gewünschten Erklärung, wie rbb24 berichtet.

In den kommenden Tagen plant die AfD, beim Verwaltungsgericht Potsdam Klage und einen Eilantrag einzureichen. Ziel ist es, die Einstufung als rechtsextremistisch gerichtlich für rechtswidrig erklären zu lassen. Im April 2025 hatte der Landesverfassungsschutz den AfD-Landesverband von einem Verdachtsfall in die Kategorie „gesichert rechtsextremistische Bestrebungen“ hochgestuft. Diese Entscheidung wurde am 7. Mai 2025 bekannt gegeben, was zu einem erheblichen politischen Streit führte. In der Folge entließ Brandenburgs Innenministerin Katrin Lange (SPD) den Verfassungsschutzchef Jörg Müller wegen Vertrauensbruchs und Informationsvorenthalt. Lange trat nach anhaltender Kritik am Freitag zurück, und Ministerpräsident Dietmar Woidke stellte René Wilke als neuen Innenminister vor, so Die Zeit.

Politische Situation und rechtsextremistisches Potenzial

Die AfD fordert zudem eine Stillhaltezusage, um zu verhindern, dass der Verfassungsschutz sie in Brandenburg weiterhin als „gesichert rechtsextremistisch“ bezeichnet. Diese Stillhaltezusage wurde bereits auf Bundesebene gewährt, womit das Bundesamt für Verfassungsschutz vorläufig darauf verzichtet, die AfD öffentlich als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ darzustellen. Bis zur Entscheidung über den Eilantrag soll die Partei weiterhin als Verdachtsfall geführt werden. Trotz dieser vorübergehenden Stillhaltezusage bleibt die interne Einschätzung des Verfassungsschutzes zur AfD unverändert, so das Innenministerium.

Der Rechtsstreit könnte erhebliche Auswirkungen auf die politische Landschaft in Deutschland haben. Gerade in Brandenburg, aber auch in anderen Bundesländern wie Thüringen und Sachsen-Anhalt, wurden die AfD-Landesverbände als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Diese Einstufungen spiegeln ein zunehmendes Problem wider: Laut den neuesten Zahlen des Verfassungsschutzes beträgt das Gesamtpersonenpotenzial der rechtsextremen Szene in Deutschland im Jahr 2023 etwa 40.600 Personen, ein Anstieg um 1.800 im Vergleich zum Vorjahr. Gleichzeitig stiegen die rechtsextremistischen Straftaten 2023 auf 25.660 Delikte, was einen Anstieg von 22,4 % im Vergleich zu 2022 bedeutet. Unter den rechtsextremistischen Gewaltverbrechen wurden 1.148 Delikte registriert, was ebenfalls einen Anstieg darstellt, berichten die Verfassungsschutz.

Fazit

Die Auseinandersetzung um die Einstufung der AfD als rechtsextremistisch zeigt sowohl die Brisanz als auch die Herausforderungen im Umgang mit extremistischen Bestrebungen in Deutschland. Angesichts der steigenden Zahlen und der politischen Spannungen wird das Ergebnis des bevorstehenden Gerichtsverfahrens weitreichende Konsequenzen haben – nicht nur für die AfD selbst, sondern auch für die gesamte politische Debatte über extremistische Tendenzen im Land.

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Ort Potsdam, Deutschland
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