Illegale Brücke in Balingen: Stadt räumt auf, Spaziergänger handeln schnell!
Balingen, Deutschland - Im östlichen Teil von Balingen ist eine provisorische Wellblechwannen-Brücke über den Reichenbach verschwunden. Diese Brücke verband die Wiesen unterhalb der Heselwanger Straße mit dem beliebten Wandergebiet „Hangen“. Die plötzliche Entfernung der Brücke zwang Spaziergänger zu einem Umweg über den Reichenbacherhof, da keine Möglichkeit bestand, den Fluss zu überqueren.
In der darauffolgenden Nacht haben Unbekannte eine neue, stabilere Holzbrücke errichtet, die sogar von Radfahrern genutzt werden konnte. Diese Maßnahme wurde jedoch nicht genehmigt, was die Stadtverwaltung Balingen dazu veranlasste, die illegale Brücke abzubauen. Die Stadt verwies auf ihre Verantwortung als Grundstückseigentümer und ihre Verkehrssicherungspflicht, die sie dazu verpflichtet, die unautorisierte Brücke nicht zu dulden. Die Brücke wurde im Zuge von „pflegerischen Maßnahmen“ entfernt, und nach dem Rückbau lag sie zweigeteilt neben dem Reichenbach.
Der Eingriff der Stadtverwaltung
Nach dem Rückbau der Brücke wurde in der Region erneut Hand angelegt. Mutmaßlich Spaziergänger haben einen Teil der Brücke wieder aufgebaut und Trittsteine ausgelegt, um den Zugang zu erleichtern. Unklar bleibt, wie lange diese improvisierte Lösung Bestand haben wird. Mit Blick auf den Sommer könnte der Reichenbach an dieser Stelle für mehrere Wochen trocken sein, was die Sorge vor nassen Füßen für Wanderer zumindest kurzfristig mindert.
Die Stadt steht mit ihrer Entscheidung im Einklang mit rechtlichen Vorgaben, die die Verkehrssicherungspflicht betreffen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass primär der einzelne Bauunternehmer für die Verkehrssicherung auf Baustellen verantwortlich ist. Architekten und Bauherren haben eine sekundäre Verkehrssicherungspflicht, wenn sie Anhaltspunkte für unzureichende Sorgfalt des Bauunternehmers haben. Dies bedeutet, dass im Falle von Gefahrenquellen die Stadt als Bauherrin möglicherweise zur Verantwortung gezogen werden könnte, wenn sie nicht entsprechend handelt. Sie ist jedoch von ihrer Verantwortung befreit, wenn sie auf einen erfahrenen Architekten oder Bauunternehmer zurückgreift, es sei denn, sie erkennt selbst eine Gefahrenlage und unternimmt keine Maßnahmen zur Beseitigung dieser.
Die Verantwortung der Stadt
Die Situation verdeutlicht die Herausforderungen, denen sich die Stadt Balingen gegenübersieht. Auf der einen Seite ist sie gezwungen, ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen; auf der anderen Seite könnte das improvisierte Handeln der Spaziergänger unbeabsichtigte rechtliche Konsequenzen haben. Es bleibt abzuwarten, ob die Stadt Balingen weitere Maßnahmen ergreifen wird, um die Sicherheit der Wege im Bereich des Reichenbachs zu gewährleisten und die Bedürfnisse der Wanderer zu berücksichtigen. Gemeinsame Anstrengungen könnten notwendig sein, um sowohl Sicherheitsbedenken als auch die Zugänglichkeit zu wahren.
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Vorfall | Sonstiges |
Ort | Balingen, Deutschland |
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