Neu in Göppingen: Bezahlkarte für Flüchtlinge – Herausforderungen & Lösungen!

Goeppingen, Deutschland - Im Landkreis Göppingen wurde am 1. März 2025 die Bezahlkarte für Flüchtlinge eingeführt. Diese Maßnahme stellt einen wesentlichen Schritt in der Verwaltung von Asylbewerberleistungen dar, welche nun ausschließlich über diese Karte ausgezahlt werden. Dies betrifft jedoch nur neu ankommende Flüchtlinge; bis zum genannten Datum soll die Umstellung in allen Landeserstaufnahmeeinrichtungen abgeschlossen sein. Der Landkreis erlebt momentan einen Rückgang der Zahl ankommender Flüchtlinge. So sank die Anzahl der Neuzugänge in Gemeinschaftsunterkünften von 2520 im Jahr 2023 auf nur 1293 im Jahr 2024 – ein bedeutender Rückgang, insbesondere im Vergleich zu den 1802 Neuzugängen im Jahr 2015.

Mit der Bezahlkarte können Flüchtlinge monatlich bis zu 50 Euro in bar abheben. Bei allen weiteren Transaktionen müssen sie die Karte verwenden. Allerdings gibt es dabei eine erhebliche Herausforderung: Viele Geschäfte, insbesondere Sozialläden wie Tafeln oder Kleiderkammern, akzeptieren keine Kartenzahlungen. Dies wirft Fragen zur Alltagstauglichkeit der neuen Regelung auf.

Finanzielle Herausforderungen und Wohnsituation

Landrat Edgar Wolff hat die unzureichende finanzielle Unterstützung vom Land kritisiert. Dem Landkreis fehlen jährlich rund eine Million Euro, was die Integrationsbemühungen und die Bereitstellung adäquater Unterkünfte stark beeinträchtigt. Ende 2024 verfügte der Landkreis über 41 Unterkünfte mit insgesamt 2755 Plätzen, ein Anstieg im Vergleich zu 26 Unterkünften mit 875 Plätzen Ende 2021. Die Erhöhung der Plätze ist notwendig, da die Zahl der Bewohner, die 2023 die Gemeinschaftsunterkünfte verließen, 2282 betrug, was etwa 250 weniger Neuzugängen entspricht.

Ein weiterer Aspekt der aktuellen Regelungen betrifft den Platzbedarf in den Unterkünften. Eine zuvor geltende Ausnahme wurde aufgehoben, wodurch Flüchtlinge wieder Anspruch auf sieben Quadratmeter pro Kopf haben, anstelle der bisherigen 4,5 Quadratmeter. Diese Regelung tritt für neue Unterkünfte sofort in Kraft und gilt für bestehende ab dem 1. Januar 2027.

Gesetzliche Grundlage und Vorteile der Bezahlkarte

Die Einführung der Bezahlkarte steht im Kontext einer Gesetzesänderung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Diese wurde am 1. März 2024 beschlossen und trat am 16. Mai 2024 in Kraft. Ziel dieser Reform ist es, Ländern und Kommunen mehr Flexibilität bei der Erbringung von Leistungen zu ermöglichen. Alle Geflüchteten, unabhängig von ihrer Unterbringung, können nun Leistungen per Bezahlkarte erhalten, was die vorherige Regelung, die primär Sachleistungen für Gemeinschaftsunterkünfte vorsah, grundlegend verändert.

Vorteile der Bezahlkarte umfassen unter anderem die Verhinderung von Missbrauch für Überweisungen ins Herkunftsland, da Gelder nur im Inland ausgegeben werden können. Zudem erwarten Städte und Gemeinden durch diese Maßnahme einen reduzierten Verwaltungsaufwand. Die Behörde hat die Möglichkeit, die Höhe des abhebbaren Geldes festzulegen und kann auch entscheiden, wann der Einsatz der Bezahlkarte nicht sinnvoll ist, beispielsweise bei eigenem Einkommen auf einem Girokonto.

Insgesamt steht die Einführung der Bezahlkarte somit im Kontext einer umfassenden Reform zur Regelung von Asylbewerberleistungen in Deutschland, die darauf abzielt, den Geflüchteten eine bessere Integration zu ermöglichen, auch wenn die Umsetzung und Akzeptanz vor Ort noch Herausforderungen mit sich bringen.

Für weitere Informationen zu den Statistiken der Empfänger von Asylbewerberleistungen und den Ausgaben im Bereich Asylbewerberleistungen können die entsprechenden Daten auf den Seiten von Destatis eingesehen werden. Mehr über die gesetzlichen Grundlagen und die Einführung der Bezahlkarte erfahren sie auf der Webseite der Bundesregierung.

Quellen: Schwäbische Post, Bundesregierung, Destatis.

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Ort Goeppingen, Deutschland
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