Hund am Poller in Konstanz ausgesetzt: Wer kennt die Halterin?

Konstanz, Deutschland - In Konstanz, Baden-Württemberg, wurde am 11. März 2025 ein Hund ausgesetzt und an einen Poller in der Schulthaißstraße gebunden. Eine Passantin entdeckte den angeleinten Spitz-Mischling und informierte umgehend die Polizei. Neben dem Hund lagen zwei Näpfe mit Futter und Wasser sowie ein roter Rucksack, auf dem ein Zettel mit der Aufschrift „Zu verschenken“ befestigt war. Die Polizei nahm den Hund in Obhut und brachte ihn ins Tierheim Konstanz.

Im Rucksack fanden die Beamten einen bulgarischen Heimtierausweis sowie Dokumente eines Tierarztes, die Aufschluss über die mögliche Besitzerin geben könnten. Während die Polizei die Identität der Halterin ermitteln konnte, bleibt ihr aktueller Aufenthaltsort unbekannt. Der Hund wurde das erste Mal am Dienstagmorgen gegen 8 Uhr entdeckt, und der Polizeibericht führte zu zahlreichen Anrufen aus der Region, einschließlich Oberschwaben.

Rechtliche Konsequenzen des Aussetzens

Das Aussetzen von Tieren stellt nicht nur eine moralische Frage dar, sondern kann auch rechtliche Folgen haben. Nach dem deutschen Tierschutzgesetz, welches seit 1972 in verschiedenen Formen besteht, wird das Aussetzen von Tieren als Ordnungswidrigkeit und in schwereren Fällen als Straftat gewertet. Diese Verstöße können mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren geahndet werden. Bei weniger schweren Fällen könnte die Besitzerin lediglich mit einem Bußgeld bestraft werden, das bis zu 25.000 Euro betragen kann.

Um dem Problem des Tiermissbrauchs entgegenzuwirken, wurden im Tierschutzgesetz klare Regelungen getroffen. Der Paragraph 3 des Gesetzes verbietet ausdrücklich, ein in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen, um dessen Wohl und Lebensbedingungen zu schützen. Der Hintergrund dieses Gesetzes basiert auf dem Grundsatz, dass niemand einem Tier ohne triftigen Grund Schmerzen oder Leiden zufügen darf, was auch die Verantwortung der Tierhalter umfasst.

Aufruf zur Mithilfe

Die Polizei in Konstanz bittet die Bevölkerung um Mithilfe. Zeugen, die die Halterin beim Aussetzen des Hundes beobachtet haben oder Informationen zu genutzten Fahrzeugen geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 07531 9952222 zu melden. Diese Aufklärung ist nicht nur wichtig für den konkreten Fall, sondern auch für die Stärkung des Tierschutzes in der Region.

Die Tatsache, dass die Hundebesitzerin sich für einen solchen Weg entschieden hat, wirft bedeutsame Fragen zu den Verantwortlichkeiten von Tierhaltern auf. Hätte sie den Hund direkt im Tierheim abgegeben, hätte dies lediglich 200 Euro gekostet, eine Maßnahme, die weitaus weniger dramatische Folgen für das Tier gehabt hätte. Das Schicksal des Hundes und die Suche nach der verantwortlichen Person stehen somit im Fokus der Ermittlungen.

Details
Vorfall Tierschutz
Ursache Aussetzen von Tieren
Ort Konstanz, Deutschland
Schaden in € 200
Quellen