Zurück zum Präsenzstudium

Im Wintersemester wird die Präsenzlehre an den Hochschulen des Landes wieder die Regel sein, Online-Kurse bleiben jedoch als Ergänzung bestehen. Damit wird dem Wunsch von Studierenden und Hochschulen Rechnung getragen, die viele Präsenzveranstaltungen durchführen können.

Das Wintersemester an den baden-württembergischen Hochschulen sollte nach Möglichkeit in Präsenz stattfinden. „Gemeinsam mit den Hochschulen wollen wir für den Herbst mehr als 50 Prozent der Präsenzveranstaltungen zuverlässig anbieten“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer. Die Richtlinie ist klar: Kleine und mittlere Veranstaltungen wie Seminare sollten eher persönlich stattfinden, während große Vorträge mit mehreren hundert Zuhörern weiterhin online angeboten werden können. „Wir kehren das Prinzip aus den Corona-Semester um: Präsenz ist die Regel, Online ist die Ergänzung“, sagt Theresia Bauer.

Corona-Verordnung für den Studienbetrieb

Die ersten Auflagen hat das Wissenschaftsministerium bereits Ende Juni mit dem Corona-Verordnung für den Studienbetrieb geschaffen: Wo Abstände eingehalten werden können, gibt es keine besonderen Anforderungen oder Beschränkungen der Personenzahl; die Einschränkung richtet sich ausschließlich nach der Größe des Zimmers.

Geimpft, genesen, getestet: Wenn die 3G-Regel gewährleistet ist und eine Maskenpflicht besteht, können in Anwesenheit Veranstaltungen durchgeführt werden, bei denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten wird.

Weitere Präsenzveranstaltungen möglich

Das heißt: Veranstaltungen mit Gruppengrößen von bis zu 35 Studierenden sind möglich. Außerdem können größere Veranstaltungen stattfinden, bei denen die räumlichen Kapazitäten zu 60 Prozent ausgelastet sind („Schachbrettmuster“). Bei einer Inzidenz unter 50 können die Räume sogar bis zu 75 Prozent belegt sein. Für all diese Veranstaltungen, bei denen der in der Corona-Verordnung anders vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 Metern unterschritten werden kann, gelten Maskenpflicht und 3G. Theresia Bauer: „Damit sind wir auf die Wünsche der Hochschulen und Studierenden eingegangen und haben sie in die Lage versetzt, ab sofort mehr Lehrveranstaltungen durchführen zu können.“

Präsenzveranstaltungen, wie Laborpraktika, Prüfungen oder praktische Übungen, waren bereits bei Inzidenzen über 100 bzw. 165 („Bundesnotbremse“) möglich und werden unabhängig von der Inzidenz auch im Wintersemester möglich sein . Damit haben Hochschulen bereits jetzt alle Möglichkeiten, das Wintersemester mit einem Mix aus Präsenz-, Online- und Hybridformaten zu planen. Dabei können sie auf die im Sommersemester gemachten Erfahrungen mit den Möglichkeiten von Präsenzveranstaltungen aufbauen.

Regelungen für den Hochschulbetrieb (Lehrveranstaltungen, Prüfungen, Studienplätze)

Ohne Einhaltung des Mindestabstandes, aber mit 3G & Maske:

  • Veranstaltungen mit Gruppengrößen bis 35 Studenten
  • Veranstaltungen mit mehr als 35 Studierenden mit bis zu 60 Prozent der Raumkapazität, bis zu einer Inzidenz von 50 (Stufe 3) sogar mit bis zu 75 Prozent.

Ohne 3G & Maske – aber mit Mindestabstand:

  • Bei ausreichendem Abstand (1,5 Meter) können Räume ohne Maske und obligatorischem 3G genutzt werden, allerdings ist hier die Raumgröße das limitierende Element; die Hochschulen gehen davon aus, dass bei Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern nur etwa 10-20 Prozent der Lehrveranstaltungen persönlich abgehalten werden können.

Fragen und Antworten zur Corona-Impfung in Baden-Württemberg

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserer Messenger-Dienst Sie erhalten alle Änderungen und wichtige Informationen immer aktuell als Push-Nachricht auf Ihr Handy.

.
Inspiriert von Landesregierung BW