Baden-Württemberg führt flächendeckend die vollelektronische Gerichtsakte ein

Baden-Württemberg führt flächendeckend die vollelektronische Gerichtsakte ein
Baden-Württemberg hat als erstes Bundesland flächendeckend die vollelektronische Gerichtsakte eingeführt. Mit dieser Maßnahme arbeiten nun alle Gerichte im Land erstmals mit der elektronischen Akte. Die letzte Einführung fand am Amtsgericht St. Blasien statt, dem kleinsten Gericht des Landes. Zeitgleich wurden auch die Amtsgerichte in Bad Säckingen und Schönau ausgestattet. Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges gab offiziell den Startschuss für die Einführung der vollelektronischen Akte.
Die Einführung der elektronischen Akte markiert einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu einer modernen Justiz. Die Ministerin betonte, dass die vollelektronische Aktenführung die Übermittlung beschleunigen und die Bearbeitung vereinfachen würde. Zudem schaffe sie optimale Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Justiz. Die Ministerin dankte allen, die das Projekt über Jahre entwickelt und vorangetrieben haben.
Die ordentliche Gerichtsbarkeit in Baden-Württemberg umfasst zwei Oberlandesgerichte, 17 Landgerichte und 108 Amtsgerichte. In Zivilsachen ist diese nun vollständig auf die elektronische Aktenführung umgestellt. Neben der elektronischen Akte in Zivilsachen wird bereits gemeinsam mit der Landespolizei auch die Einführung der elektronischen Strafakte an den Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg pilotiert.
Die Einführung der elektronischen Akte ist nicht nur ein großer Schritt in Richtung einer digitalen und bürgerfreundlichen Justiz, sondern ermöglicht auch die Fortführung weiterer digitaler Entwicklungen. Ministerin Gentges kündigte an, dass Baden-Württemberg nun den nächsten Schritt gehen wolle und KI-gestützte Assistenzsysteme in der Justiz aufbauen werde. Die baden-württembergische Justiz wird damit eine zentrale Rolle bei der nächsten Digitalisierungswelle einnehmen und den Einsatz der Künstlichen Intelligenz in der Justiz forcieren.
Die Entwicklung einer „KI-Plattform“ ist bereits in vollem Gange, um Anwendungen Künstlicher Intelligenz (KI) für die Justiz in ganz Deutschland nutzbar zu machen. Hierfür stehen aus der Digitalisierungsinitiative für die Justiz Mittel in Höhe von 11 Millionen Euro bis 2026 zur Verfügung. Die Ministerin betonte, dass der Einsatz von KI die Mitarbeiter der Justiz von vorbereitenden Tätigkeiten entlasten und eine automatisierte Assistenz zur Seite stellen solle, damit Richterinnen und Richter sich besser auf ihre Kernaufgabe konzentrieren könnten.
Durch die Einführung der elektronischen Akte kann Baden-Württemberg eine Führungsrolle bei der Digitalisierung und Modernisierung der Justiz einnehmen. Auch wenn die Entscheidung am Ende immer noch von einem Menschen getroffen werde, könnten KI-Anwendungen dazu beitragen, die Justiz für künftige Herausforderungen, wie die zunehmende Anzahl von Massenverfahren, besser zu wappnen. Die bundesweite Einführung der elektronischen Akte ist ebenfalls ab dem Jahr 2026 verpflichtend.
Die vollständige Digitalisierung der Gerichte in Baden-Württemberg hat somit nicht nur Auswirkungen auf die Effizienz und Arbeitsbedingungen der Justizmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, sondern auch auf die Art und Weise, wie Gerichtsverfahren in Zukunft geführt und ermöglicht werden.
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