Die Abgabe der Grundsteuererklärung beginnt am 1. Juli

Das Großprojekt Grundsteuerreform geht in die nächste Phase: Ab dem 1. Juli 2022 können Grundstückseigentümer ihre Grundsteuererklärung abgeben. Einsendeschluss ist der 31. Oktober 2022.
Am Freitag, 1. Juli 2022 ist es soweit: Dann können Eigentümer von Immobilien ihre Grundsteuererklärung abgeben. Dafür haben sie bis Ende Oktober 2022 Zeit. Private Eigentümer haben wichtige Informationen zur Abgabe einer Erklärung an einem Ort Informationsschreiben erhalten. Zusammen mit den Daten auf dernationale Webseite zur Verfügung gestellt werden, kann die Grundsteuererklärung schnell und einfach ausgefüllt werden. Die Steuer ist Pflicht: Die Erklärungen bilden die Grundlage für die Grundsteuerreform.
Finanzminister Gisela Splett sagte: „Die Grundsteuerreform ist ein großes Projekt. Daran haben die verantwortlichen Kollegen monatelang mit Hochdruck gearbeitet. Bei einer so umfassenden Reform ist es jedoch unwahrscheinlich, dass alles glatt läuft. Uns ist jedoch wichtig, dass die Bürger möglichst wenig Aufwand damit haben. Deshalb müssen in Baden-Württemberg vergleichsweise wenige Angaben in der Grundsteuererklärung gemacht werden.“
Schritt-für-Schritt-Anleitung vom 1. Juli
Die Erklärung ist elektronisch abzugeben. Das geht bspw ELSTER . das Finanzämter Baden-Württemberg wird ab dem 1. Juli 2022 eine Schritt-für-Schritt-Anleitung geben. In Ausnahmefällen können auch Papierformulare verwendet werden. Diese sind ab dem 1. Juli 2022 auch in den örtlichen Finanzämtern erhältlich.
Grundsteuer B
Für die Grundsteuer B In die Erklärung sind unter anderem die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert einzutragen. Beide Werte sind ab dem 1. Juli 2022 auch bei den baden-württembergischen Finanzämtern abrufbar. Die Bodenrichtwerte werden von den Sachverständigenausschüssen der Kommunen geliefert. Sollte es zu Verzögerungen kommen, empfehlen wir Ihnen, die Website zu einem späteren Zeitpunkt erneut aufzurufen. Liegen die Bodenrichtwerte bis Ende Oktober nicht vor, müssen Eigentümer keine Nachteile befürchten. Darüber hinaus kann die zuständige Kommune Auskunft über den Bodenrichtwert geben. Die Grundstücksfläche steht auch im Grundbuch und im Kaufvertrag.
Bei Fragen helfen sie weiter Finanzämter des Weiteren.
Bundesverfassungsgericht hebt bisheriges Einheitsurteil auf
Die Reform der Grundsteuer wurde bundesweit wegen a Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2018 erforderlich. Demnach ist die bisherige Einheitsbeurteilung nicht mehr verfassungsgemäß. Daher auch alle Liegenschaften (Grundsteuer B). land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) neu bewertet. Baden-Württemberg wird 2020 ein eigenes haben Landesvermögensteuergesetz erlassen Die neue Grundsteuer wird erstmals 2025 erhoben.
Finanzministerium: Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer
Inspiriert von Landesregierung BW
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