Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zum Rettungsdienstplan

Zum Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg am Mittwoch, 10. Mai 2023, erklärt das Innenministerium auf Sprecherebene: „Unser Ziel ist und bleibt die landesweite Verbesserung des Rettungsdienstes – und genau das sind wir mit dem Rettungsdienstplan 2022 tatkräftig angegangen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat nun eine Entscheidung zum neuen Rettungsdienstplan 2022 – nämlich die zur Hilfsfrist – getroffen, im Übrigen wurden die Anträge abgewiesen. Die Urteilsbegründung steht noch aus. Wir werden die notwendigen Regelungen in der ohnehin anstehenden Novelle des Rettungsdienstgesetzes sowie im Rettungsdienstplan treffen.“ Inspiriert von Landesregierung BW
Zum Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg am Mittwoch, 10. Mai 2023, erklärt das Innenministerium auf Sprecherebene: „Unser Ziel ist und bleibt die landesweite Verbesserung des Rettungsdienstes – und genau das sind wir mit dem Rettungsdienstplan 2022 tatkräftig angegangen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat nun eine Entscheidung zum neuen Rettungsdienstplan 2022 – nämlich die zur Hilfsfrist – getroffen, im Übrigen wurden die Anträge abgewiesen. Die Urteilsbegründung steht noch aus. Wir werden die notwendigen Regelungen in der ohnehin anstehenden Novelle des Rettungsdienstgesetzes sowie im Rettungsdienstplan treffen.“ Inspiriert von Landesregierung BW
Zum Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg am Mittwoch, 10. Mai 2023, erklärt das Innenministerium auf Sprecherebene:

„Unser Ziel ist und bleibt die landesweite Verbesserung des Rettungsdienstes – und genau das sind wir mit dem Rettungsdienstplan 2022 tatkräftig angegangen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat nun eine Entscheidung zum neuen Rettungsdienstplan 2022 – nämlich die zur Hilfsfrist – getroffen, im Übrigen wurden die Anträge abgewiesen. Die Urteilsbegründung steht noch aus. Wir werden die notwendigen Regelungen in der ohnehin anstehenden Novelle des Rettungsdienstgesetzes sowie im Rettungsdienstplan treffen.“

Inspiriert von Landesregierung BW

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