Videoverhandlungen und Digitalisierungsschub für die Justiz

Die landesweite Möglichkeit, Videoverhandlungen zu führen, ist ein wichtiger Schritt in Richtung „Digitale Gerechtigkeit Baden-Württembergs“. In Baden-Württemberg wird die Möglichkeit zur Durchführung von Videoverhandlungen weiter ausgebaut. Die entsprechende Videokonferenz-Softwarelösung „Cisco Webex Meetings“ steht jetzt 1.200 Richtern zur Verfügung, das hat der Justiz- und Europaminister Guido Wolf angekündigt. Die landesweite Möglichkeit, Videoverhandlungen in den Ländern durchzuführen, in denen dies rechtlich möglich ist, ist Teil eines Digitalisierungskonzepts, das seit fünf Jahren für die baden-württembergische Justiz verfolgt wird. Mit der Pandemie wurden die digitalen Bemühungen erneut intensiviert. Ein wichtiger Schritt in Richtung „digitale Gerechtigkeit“ Justizminister Guido Wolf sagte: „Die Digitalisierung spielt in immer …
Die landesweite Möglichkeit, Videoverhandlungen zu führen, ist ein wichtiger Schritt in Richtung „Digitale Gerechtigkeit Baden-Württembergs“. In Baden-Württemberg wird die Möglichkeit zur Durchführung von Videoverhandlungen weiter ausgebaut. Die entsprechende Videokonferenz-Softwarelösung „Cisco Webex Meetings“ steht jetzt 1.200 Richtern zur Verfügung, das hat der Justiz- und Europaminister Guido Wolf angekündigt. Die landesweite Möglichkeit, Videoverhandlungen in den Ländern durchzuführen, in denen dies rechtlich möglich ist, ist Teil eines Digitalisierungskonzepts, das seit fünf Jahren für die baden-württembergische Justiz verfolgt wird. Mit der Pandemie wurden die digitalen Bemühungen erneut intensiviert. Ein wichtiger Schritt in Richtung „digitale Gerechtigkeit“ Justizminister Guido Wolf sagte: „Die Digitalisierung spielt in immer … (Symbolbild/NAG)

Die landesweite Möglichkeit, Videoverhandlungen zu führen, ist ein wichtiger Schritt in Richtung „Digitale Gerechtigkeit Baden-Württembergs“.

In Baden-Württemberg wird die Möglichkeit zur Durchführung von Videoverhandlungen weiter ausgebaut. Die entsprechende Videokonferenz-Softwarelösung „Cisco Webex Meetings“ steht jetzt 1.200 Richtern zur Verfügung, das hat der Justiz- und Europaminister Guido Wolf angekündigt. Die landesweite Möglichkeit, Videoverhandlungen in den Ländern durchzuführen, in denen dies rechtlich möglich ist, ist Teil eines Digitalisierungskonzepts, das seit fünf Jahren für die baden-württembergische Justiz verfolgt wird. Mit der Pandemie wurden die digitalen Bemühungen erneut intensiviert.

Ein wichtiger Schritt in Richtung „digitale Gerechtigkeit“

Justizminister Guido Wolf sagte: „Die Digitalisierung spielt in immer mehr Bereichen unseres Alltags eine wichtige Rolle. Die Justiz passt sich diesem Wandel an und nutzt die sich daraus ergebenden Möglichkeiten. Die landesweite Möglichkeit, Videoverhandlungen zu führen, ist ein wichtiger Schritt in Richtung „Digitale Gerechtigkeit Baden-Württembergs“. Bürger können diesen Digitalisierungsschub direkt erleben, wenn sie nicht mehr für eine mündliche Anhörung im Gerichtssaal erscheinen müssen, sondern den Link zu einer Videokonferenz als Termineinladung erhalten. „“

Zu Beginn der Koronapandemie wurde früh klar, dass die Videokonferenztechnologie ein weiteres wirksames Mittel ist, um in schwierigen Zeiten der Pandemie Sitzungen in der Justiz aufrechtzuerhalten. In den letzten Monaten haben Richter in Arbeitsgerichten und Zivilprozessen, aber auch in anderen Gerichtsbarkeiten zunehmend per Videokonferenz verhandelt. Zum Beispiel am Amtsgericht Mannheim 31 von 33 Zivilrichtern haben bereits Webex-Konferenzen genutzt, um ihre Verhandlungen zu führen, 50 Prozent der Qualitätsverhandlungen am Arbeitsgericht Stuttgart werden bereits über Videoverhandlungen geführt.

Signifikante Korrektur durch Videoverhandlungen

Der Präsident der Staatliches Arbeitsgericht Dr. Eberhard Natter sagte: „Wenn auch nur ein Teil der Verhandlungen per Video geführt wird, führt dies zu einem klaren Ausgleich. Aber auch nach der Pandemie werden Video-Verhandlungen eine wichtige Rolle spielen. Denn es ist eigentlich kaum zu rechtfertigen, einen Anwalt aus Hamburg nach Stuttgart zu einem 20-minütigen Qualitäts-Termin einzuladen, wenn dieser Termin genauso einfach virtuell stattfinden kann. Dies erfordert auch den Respekt vor den Zeitressourcen der Beteiligten und der Ökologie. „“

Der Ausbau der Videoverhandlungen ist Teil eines umfassenden Digitalisierungskonzepts im Land. Bereits vor der Koronapandemie war die Justiz in Baden-Württemberg landesweit führend bei der Einführung elektronischer Gerichtsakten. Mittlerweile sind mehr als 50 Gerichte mit der elektronischen Akte ausgestattet. Rund 2.500 Mitarbeiter arbeiten dort komplett papierlos. Insbesondere im vergangenen Jahr, das von Kontaktbeschränkungen und Betriebskürzungen geprägt war, machte sich der Erfolg bemerkbar: Die Gerichte mit elektronischen Akten konnten nahezu ohne Unterbrechung weiterarbeiten und bauten keine dauerhaften Verarbeitungsrückstände auf.

Boom im Einsatz seit Corona

Justizminister Wolf sagte: „Wir waren schon vor Corona auf dem Weg zur digitalen Gerechtigkeit. Aber seit einem Jahr erleben wir einen echten Boom in der Justiz: Die Technologie wird auf allen Ebenen in enormem Umfang eingesetzt. Die Rechtsstaatlichkeit hat sich auch in der Krise bewährt – insbesondere dank der Digitalisierung. Wir werden diesen Weg konsequent fortsetzen. „“

Während des vergangenen Pandemiejahres wurden die internen Abläufe größtenteils in das Home Office verlagert. Alle Entscheidungsträger waren bereits mit Laptops ausgestattet. Die Anzahl der VPN-Zugriffe wurde ebenfalls von 2.300 auf 6.100 Workstations erhöht. Alle Mitarbeiter haben Zugriff auf „Skype for Business“ für die interne Kommunikation. Im kommenden Jahr wird die Hardware an allen Arbeitsstationen entweder durch neue Laptops oder Nano-PCs ersetzt. Bis Ende 2021 werden alle Gerichte in den Gerichtssälen und öffentlichen Bereichen in Baden-Württemberg mit WLAN ausgestattet sein.

Videoverhandlungen

Seit 2002 sieht Paragraph 128a der Zivilprozessordnung (ZPO) vor, dass Gerichtsverhandlungen per Video durchgeführt werden können. Entsprechende Regelungen gibt es in der anderen Geschäftsordnung, jedoch nicht in der Strafprozessordnung. Eine Hauptstrafverhandlung kann nicht mittels Video- und Audioübertragung durchgeführt werden. Der Richter entscheidet im Rahmen seiner richterlichen Unabhängigkeit, ob eine Anhörung persönlich oder im Videoformat durchgeführt wird. Nach § 128a der Zivilprozessordnung (ZPO) dürfen die Parteien nur per Videoverbindung an den Verhandlungen teilnehmen; Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung dazu. Natürlich sind Video-Gerichtsverhandlungen auch allgemein öffentlich. Aus diesem Grund muss der Richter während der Anhörung im Gerichtssaal bleiben, damit die interessierte Öffentlichkeit die Möglichkeit hat, die Anhörung jederzeit im Videoformat zu verfolgen. Die Videokonferenzsoftware „Cisco Webex Meetings“ wird von einem deutschen Dienstleister für die Justiz betrieben.

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