Grünes Licht für den Bau von zwei Hauptbrücken

Die Landesregierung hat beschlossen, das Verfahren für den Bau von zwei neuen Mainbrücken in Collenberg und Wertheim einzuleiten. Jetzt beginnt ein mehrstufiges Verfahren, in dem das Landtag in mehreren Schritten über den geplanten Staatsvertrag zwischen Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern entscheidet.
Zwei neue Gebäude für Mainbrücken sind heute einen entscheidenden Schritt weiter gegangen. Das Kabinett hat für die Verfahren der beiden Projekte „Verlegung der Staatsstraße L 2310 neu / St 2315 bei Collenberg (Landkreis Kirschfurt) mit Neubau einer Hauptbrücke“ und „Ersatzbau der Hauptbrücke bei Wertheim-Kreuzwertheim“ „, die gemeinsam mit dem Freistaat Bayern durchgeführt werden sollen, sollte grünes Licht gegeben werden. Ein mehrstufiger Prozess beginnt jetzt. Beide Projekte werden nun dem Landtag zur vorläufigen Information vorgelegt. Das Landtag beschließt dann in mehreren Schritten den geplanten Staatsvertrag zwischen Staat und Freistaat Bayern.
Es ist geplant, nach Zustimmung des Landtags und Abschluss des Staatsvertrages unter Führung der bayerischen Landesbaubehörde die transnationalen Maßnahmen zu planen und die notwendigen Planungsgenehmigungsverfahren durchzuführen. Die beiden Brückenstrukturen sind durch die Staatsgrenze getrennt, jeweils in einer gemeinsamen Baulast des Freistaates Bayern und des Staates.
Die niederfränkische Regierung ist nach Genehmigung durch das Landtag als Anhörungs- und Planungsgenehmigungsbehörde für das gesamte Projekt zu bestimmen. Darüber hinaus sollte im Staatsvertrag vereinbart werden, dass die Planungsgenehmigungsverfahren von der niederfränkischen Regierung des Freistaates Bayern für das gesamte Projekt gemäß den für die bayerische Straßenbauverwaltung geltenden Vorschriften und Richtlinien durchgeführt werden können.
.
Inspiriert von Landesregierung BW
Details | |
---|---|
Quellen |