Neue Förderregeln für Verkehrsinfrastruktur nach Unwetterschäden im Juni

Nach den schweren Unwettern im Juni hat das Land Baden-Württemberg neue Förderregeln für die Verkehrsinfrastruktur der Kommunen erlassen. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, in den besonders betroffenen Gemeinden und Landkreisen schnell und effektiv eine funktionierende Mobilität wiederherzustellen. Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg stellt hierfür Geld aus Förderprogrammen bereit und nutzt das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) als Grundlage. Die Fördermaßnahmen umfassen alle drei Bereiche des LGVFG: kommunaler Straßenbau, Rad- und Fußverkehr sowie öffentlicher Personennahverkehr. Mit einem Fördersatz von bis zu 75 Prozent können Maßnahmen ab einem Betrag von 100.000 Euro unterstützt werden. Diese Förderung beinhaltet sowohl die direkten Investitionskosten als auch die Planungskosten. Der Erlass …
Nach den schweren Unwettern im Juni hat das Land Baden-Württemberg neue Förderregeln für die Verkehrsinfrastruktur der Kommunen erlassen. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, in den besonders betroffenen Gemeinden und Landkreisen schnell und effektiv eine funktionierende Mobilität wiederherzustellen. Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg stellt hierfür Geld aus Förderprogrammen bereit und nutzt das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) als Grundlage. Die Fördermaßnahmen umfassen alle drei Bereiche des LGVFG: kommunaler Straßenbau, Rad- und Fußverkehr sowie öffentlicher Personennahverkehr. Mit einem Fördersatz von bis zu 75 Prozent können Maßnahmen ab einem Betrag von 100.000 Euro unterstützt werden. Diese Förderung beinhaltet sowohl die direkten Investitionskosten als auch die Planungskosten. Der Erlass … (Symbolbild/NAG)

Nach den schweren Unwettern im Juni hat das Land Baden-Württemberg neue Förderregeln für die Verkehrsinfrastruktur der Kommunen erlassen. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, in den besonders betroffenen Gemeinden und Landkreisen schnell und effektiv eine funktionierende Mobilität wiederherzustellen. Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg stellt hierfür Geld aus Förderprogrammen bereit und nutzt das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) als Grundlage.

Die Fördermaßnahmen umfassen alle drei Bereiche des LGVFG: kommunaler Straßenbau, Rad- und Fußverkehr sowie öffentlicher Personennahverkehr. Mit einem Fördersatz von bis zu 75 Prozent können Maßnahmen ab einem Betrag von 100.000 Euro unterstützt werden. Diese Förderung beinhaltet sowohl die direkten Investitionskosten als auch die Planungskosten. Der Erlass wurde bereits an die Regierungspräsidien verschickt, um eine schnelle Umsetzung der Maßnahmen zu gewährleisten, sobald die Kommunen Hilfe beantragen.

Verkehrsminister Winfried Hermann betonte die Wichtigkeit dieser Maßnahmen, um den betroffenen Gemeinden und Landkreisen schnell zu helfen und sie gleichzeitig besser auf künftige Unwetterereignisse vorzubereiten. Die Präsidenten des Gemeindetags, des Städtetags und des Landkreistags Baden-Württemberg lobten die schnelle und pragmatische Hilfe des Verkehrsministeriums und betonten die Bedeutung der erhöhten Förderquote für die Hochwasserschäden.

Die Maßnahmen sollen es den betroffenen Kommunen ermöglichen, zerstörte und beschädigte Verkehrsinfrastruktur schnell wiederherzustellen und so die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen. Durch die Unterstützung des Landes können die Kommunen diese Aufgabe schneller bewältigen und sich auf zukünftige Unwetter besser vorbereiten. insbesondere in Anbetracht der zunehmenden Häufigkeit von extremen Wetterereignissen wie Unwettern und Hochwassern ist eine solche schnelle und effektive Unterstützung essenziell, um die Infrastruktur und die Mobilität in den betroffenen Gebieten aufrechtzuerhalten.

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