Sirenen-Unterstützungsprogramm verlängert

Das Bundesministerium des Innern hat mitgeteilt, dass die Mittel des Förderprogramms Sirene bis zum 31.12.2023 abgerufen werden können. Von der Verlängerung der Frist profitieren alle Kommunen, die einen positiven Förderbescheid erhalten haben. „Dass die Bundesregierung nun der dringenden Bitte Baden-Württembergs und anderer Länder nachkommt und die Fristen für das Sirenen-Förderprogramm nun über 2022 hinaus bis zum 31.12.2023 verlängert, ist richtig und freut mich“, sagte der Abgeordnete Premierminister und Innenminister Thomas Strobel Heute in Stuttgart. Durchschnitt verfügbar bis 31. Dezember 2023 Für den Ausbau und die Modernisierung der Sireneninfrastruktur konnte das Land Baden-Württemberg insgesamt rund 11,2 Millionen Euro aus dem Sirenenförderprogramm …
Das Bundesministerium des Innern hat mitgeteilt, dass die Mittel des Förderprogramms Sirene bis zum 31.12.2023 abgerufen werden können. Von der Verlängerung der Frist profitieren alle Kommunen, die einen positiven Förderbescheid erhalten haben. „Dass die Bundesregierung nun der dringenden Bitte Baden-Württembergs und anderer Länder nachkommt und die Fristen für das Sirenen-Förderprogramm nun über 2022 hinaus bis zum 31.12.2023 verlängert, ist richtig und freut mich“, sagte der Abgeordnete Premierminister und Innenminister Thomas Strobel Heute in Stuttgart. Durchschnitt verfügbar bis 31. Dezember 2023 Für den Ausbau und die Modernisierung der Sireneninfrastruktur konnte das Land Baden-Württemberg insgesamt rund 11,2 Millionen Euro aus dem Sirenenförderprogramm … (Symbolbild/NAG)

Das Bundesministerium des Innern hat mitgeteilt, dass die Mittel des Förderprogramms Sirene bis zum 31.12.2023 abgerufen werden können. Von der Verlängerung der Frist profitieren alle Kommunen, die einen positiven Förderbescheid erhalten haben.

„Dass die Bundesregierung nun der dringenden Bitte Baden-Württembergs und anderer Länder nachkommt und die Fristen für das Sirenen-Förderprogramm nun über 2022 hinaus bis zum 31.12.2023 verlängert, ist richtig und freut mich“, sagte der Abgeordnete Premierminister und Innenminister Thomas Strobel Heute in Stuttgart.

Durchschnitt verfügbar bis 31. Dezember 2023

Für den Ausbau und die Modernisierung der Sireneninfrastruktur konnte das Land Baden-Württemberg insgesamt rund 11,2 Millionen Euro aus dem Sirenenförderprogramm des Bundes für die Städte und Gemeinden des Landes bewilligen. Die von den Regierungspräsidien aus Mitteln des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets 2020 bis 2022 bewilligten Fördermaßnahmen sollten laut Bundesregierung ursprünglich bis zum 31.12.2022 umgesetzt werden. Da es nur eine begrenzte Anzahl von Sirenenherstellern und Installationsfirmen auf dem Markt gibt, kommt es nach Angaben der lokalen Behörden zu lokalen Verzögerungen und Schwierigkeiten bei der Auftragsvergabe und -durchführung. Innenminister Thomas Strobl hat diese Problematik wiederholt gegenüber dem Bundesinnenministerium zur Sprache gebracht und um die notwendige Verlängerung der Frist gebeten. Das Bundesinnenministerium hat nun mitgeteilt, dass die Mittel mit Zustimmung des Bundesfinanzministeriums über das Jahr 2022 hinaus übertragen werden und bis zum 31.12.2023 abgerufen werden können.

Von dieser Fristverlängerung profitieren alle Kommunen, die einen positiven Förderbescheid aus dem Sirenen-Förderprogramm erhalten haben. Diese Kommunen erhalten zeitnah einen entsprechenden Bescheid des zuständigen Regierungspräsidiums (Genehmigungsbehörde).

Die Richtlinien werden entsprechend geändert

„Mein Haus hat in den vergangenen Monaten gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden alles darangesetzt, unseren Kommunen mehr Zeit zu geben, die genehmigten Fördermaßnahmen vor Ort umsetzen zu können“, sagte Innenminister Thomas Strobl.

Aufgrund der Fristverlängerung der Bundesregierung kann das Innenministerium nun seine Richtlinie zum Sirenenförderprogramm der Bundesregierung entsprechend ändern und wird auch die Frist zur Vorlage der Verwendungsnachweise entsprechend anpassen.

„Der Krieg in der Ukraine und die damit verbundene Bedrohungslage machen eine Neubewertung des Bevölkerungsschutzes erforderlich. Dazu gehört auch die Notwendigkeit einer flächendeckenden Sireneninfrastruktur für den Bevölkerungsschutz. In einem zweiten Schritt ist es nun dringend erforderlich, dass die Bundesregierung die Mittel für die Installation von Sirenenanlagen schnellstmöglich aufstockt. Das wäre sehr, sehr wichtig für alle Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg, die das Sirenen-Förderprogramm noch nicht in die Finger bekommen haben. Dafür werden wir uns weiter bei der Bundesregierung einsetzen und hoffen, auch hier erfolgreich zu sein“, sagt Innenminister Thomas Strobl.


Sirenensystem zur Warnung der Bevölkerung

Inspiriert von Landesregierung BW

Details
Quellen