Das Impulsprogramm Kunst trotz Distanz geht in die zweite Runde

Der Staat unterstützt die Kulturszene in der Koronapandemie mit dem Konjunkturprogramm „Kunst trotz Distanz“. In der zweiten Runde wurden insgesamt 62 Projekte ausgewählt, die der Staat mit rund 1,7 Millionen Euro unterstützt.

Damit die baden-württembergische Kulturszene trotz Corona kann weiterhin ein attraktives künstlerisches Programm möglich machen, setzt das Kunstministerium das Impulsprogramm „Kunst trotz der Entfernung“ Weg. Die zweite von insgesamt drei Finanzierungsrunden beginnt jetzt. Von 170 eingegangenen Projektanträgen wurden 62 Projekte von einer unabhängigen Jury empfohlen. Sie werden mit insgesamt rund 1,7 Millionen Euro finanziert.

Kreativität und Erfindungsreichtum

„Ich bin sehr beeindruckt von der Kreativität und dem Erfindungsreichtum unserer Kunst- und Kulturszene“, sagte der Staatssekretär Petra Olschowski. „Und ich freue mich, dass in der zweiten Runde sowohl die Anzahl der Anträge als auch die Anzahl der tatsächlich finanzierten Projekte weiter zunehmen. Auf diese Weise können wir einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Existenz der kulturellen Angebote im Land leisten. „“

Die eingegangenen Bewerbungen wurden von einer unabhängigen Jury bewertet. Die Jury bestand aus folgenden Mitgliedern:

Sie finden eine Übersicht über die genehmigten Anträge Hier.

Das Impulsprogramm „Kunst trotz Distanz“

Das Konjunkturprogramm „Kunst trotz Distanz“ umfasst drei Förderrunden, in denen künstlerische Projekte sowie die Entwicklung und Erprobung neuer Formate und künstlerischer Konzepte gefördert werden. Darüber hinaus können Projekte eingereicht werden, um freiberufliche Künstler zu unterstützen und die Populärkultur und den sozialen Zusammenhalt zu stärken.

Anträge für die dritte und letzte Förderrunde können bis zum 4. Oktober 2020 um eingereicht werden Ministerium für Wissenschaft gefragt werden. Bewerben können sich Kulturinstitutionen (z. B. soziokulturelle Zentren, Theater, Orchester, Bands und Ensembles, Museen, Kinos, Clubs usw.) und in Baden-Württemberg ansässige Populärkulturverbände. Nur rechtlich unabhängige Kulturinstitutionen (z. B. eV, gGmbH, Stiftung, GbR, Einzelunternehmen usw.), die gemeinnützige Ziele verfolgen und deren Gründungsdatum vor dem 1. Januar 2020 liegt, dürfen die Corona-Mittel beantragen. Unternehmen des öffentlichen Rechts sind berechtigt, sich als Sponsoren einer Kulturinstitution zu bewerben.

Der Förderbetrag liegt zwischen 10.000 und 50.000 Euro; In Ausnahmefällen können Projekte mit bis zu 100.000 Euro finanziert werden. Der Eigenanteil von in der Regel mindestens 20 Prozent der Projektkosten kann in Form von Eintrittsgeldern, Eigenmitteln oder Drittmitteln bereitgestellt werden.

Übersicht der genehmigten Anträge (PDF)

Wissenschaftsministerium: Impulsprogramm „Kunst trotz Distanz“

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Inspiriert von Landesregierung BW