Wieder Fans in Stadien und Hallen erlaubt
ICH.In einer sechswöchigen Testphase können Fans unter strengen Bedingungen wieder zu professionellen Sportveranstaltungen in Hallen und Stadien in Baden-Württemberg kommen. Zu diesem Zweck hat die Landesregierung die Corona-Sportverordnung angepasst.
Bereits an diesem Wochenende können deutlich mehr Zuschauer zu Veranstaltungen des Spitzen- und Profisports in Hallen und Stadien in Baden-Württemberg kommen. Das Sportministerium und das Sozialministerium haben die Corona Regulierung Sport angepasst und nicht am Freitag, 18. September angekündigt.
Sechswöchige Probezeit
Die neuen Regeln für Wettkämpfe im Spitzensport und im Profisport sehen im Detail vor, dass in einer sechswöchigen Testphase in Sportanlagen mit einer Kapazität von bis zu 5.000 Personen bis zu 1.000 Zuschauer einen Sportwettkampf vor Ort verfolgen können. Bei einer Kapazität von mehr als 5.000 Sitzplätzen sind maximal 20 Prozent der im regulären Betrieb zulässigen Zuschauerzahl möglich.
„Ich bin froh und dankbar, dass die Arbeitsgruppe der Staatsoberhäupter unsere Forderung nach einer landesweiten Regelung für alle Sportarten aufgegriffen hat. Viele Sportvereine, insbesondere in Mannschaftssportarten weit weg von der 1. und 2. Bundesliga im Fußball, leben überwiegend vom Publikumseinkommen. Die Lösung, die wir jetzt in Baden-Württemberg in den nächsten sechs Wochen umsetzen, ist ein Schritt in die richtige Richtung für unsere Vereine in Baden-Württemberg “, sagte Sportminister Dr. Susanne Eisenmann.
Sie fügt hinzu: „Es ist klar, dass diese Sportereignisse keine neuen Infektionsquellen schaffen dürfen. Für mich ist es daher von entscheidender Bedeutung, dass die Veranstalter auch die hohen Anforderungen wie den Verkauf personalisierter Tickets erfüllen, die Umsetzung ihrer Hygienekonzepte gewährleisten und dass die Zuschauer verantwortungsbewusst handeln und die Anforderungen erfüllen. „Nur wenn dies gelingt und die Infektionsrate stabil bleibt, sind nächste Schritte denkbar.
Feste Sitze und minimaler Abstand
Die Hygienevorschriften sehen beispielsweise vor, dass allen Zuschauern feste Sitzplätze in einem Abstand von 1,5 Metern in alle Richtungen zugewiesen werden. Wenn sich die Zuschauer nicht auf dem zugewiesenen Platz befinden, müssen sie eine haben Mund- und Nasenbedeckung tragen.
„Die Testphase gibt uns die Möglichkeit, in einem begrenzten Rahmen, der durch Hygienemaßnahmen sichergestellt ist, auszuprobieren, ob wir wieder mehr Zuschauer bei Sportveranstaltungen zulassen können. Aber ich sage auch ganz klar: Die Vereine haben hier einen Vertrauenssprung. Bilder wie in Rostock, wo die Fans im Auditorium dicht beieinander standen, sind nicht erlaubt. Vereine und Fans haben es gemeinsam in der Hand, dass Sportveranstaltungen mit Zuschauern unter Pandemiebedingungen wieder möglich sind „, sagt Gesundheitsminister Manne Lucha. Im Falle eines Fehlverhaltens von Fans oder Vereinen könnte auf die bisherige Regelung zurückgegriffen werden.
Erhöhte Anforderungen an Hygienekonzepte
Basierend auf dem Schritt-für-Schritt-Plan der Landesregierung sieht die neue Regelung vor, dass die Aufnahme von Zuschauern nicht möglich ist, wenn die sogenannte 7-Tage-Inzidenz lokal die Schwelle von 35 überschreitet Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner am Tag vor dem Sportwettkampf. „Auf diese Weise stellen wir sicher, dass die Öffnung für den professionellen und hochkarätigen Sport auch in das Konzept der Landesregierung integriert wird, um eine zweite Welle zu vermeiden, und dass wir reagieren können, wenn die Inzidenz dies vorschreibt“, erklärt Gesundheitsminister Lucha. Ebenso dürfen nur personalisierte Tickets verkauft werden, um Infektionsfälle zu verfolgen, es dürfen keine Ticketkontingente an Besucherteams vergeben werden, und der Verkauf von alkoholischen Getränken vor Ort ist verboten. Die erweiterte Regelung gilt nicht für Amateur- und Breitensportarten. Die Obergrenze von 500 Athleten und Zuschauern gilt hier weiterhin.
Für die Erstellung des Hygienekonzepts gelten erhöhte Anforderungen für größere Sportveranstaltungen. Zu den Konzepten müssen insbesondere auch die Regelung der Fußgängerströme, Warteschlangen, die Ankunft und Abfahrt von Zuschauern sowie der Umgang mit Sanitär- und Cateringeinrichtungen gehören. „Die Hygienekonzepte müssen schlüssig sein und zuverlässig umgesetzt werden“, sagte Sportminister Eisenmann – und fügte hinzu: „Ich freue mich, dass die neuen Regelungen für alle Sportarten gleichermaßen gelten. Auf dieser Grundlage beispielsweise Motorsportveranstaltungen auf dem Hockenheimring oder Die traditionellen Pferderennen in Iffezheim können mit mehr Zuschauern als zuvor stattfinden. „
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Inspiriert von Landesregierung BW