Geflügelpest im Bussard nachgewiesen

Die durch das hoch pathogene Vogelgrippevirus (HPAIV) des Subtyps H5 verursachte Aviäre Influenza wurde offiziell in einem gemeinsamen Bussard etabliert. Die lokalen Behörden haben allgemeine Anordnungen erlassen.
Seit einigen Wochen wird die Vogelgrippe in Europa und Deutschland, insbesondere an der Nord- und Ostseeküste, bei Wildvögeln und gelegentlich bei Geflügel aufgrund verschiedener Subtypen des hoch pathogenen Vogelgrippevirus zunehmend nachgewiesen.
Das hoch pathogene Aviäre Influenzavirus (HPAIV) des H5-Subtyps wurde offiziell in einem schwerkranken Bussard identifiziert, der an einem Teich in der Nähe von Donaueschingen gefunden wurde. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat die Ergebnisse des Chemischen und Veterinäramtes Freiburg bestätigt, die genaue N-Typisierung des Virus steht beim FLI noch aus. Das Risiko weiterer Ausbrüche der Aviären Influenza bei Wildvögeln ist daher im Land hoch. Dies gab das Ministerium für ländliche Gebiete und Verbraucherschutz am 25. Dezember in Stuttgart bekannt.
Nutztiere vor Befall schützen
Die zuständigen lokalen Behörden werden im Rahmen eines allgemeinen Dekrets, das am Montag öffentlich bekannt gegeben wird, die weitere Vorgehensweise festlegen. Der Bezirk Schwarzwald-Baar und der Bezirk Tuttlingen sind von der geografischen Lage des Teiches betroffen.
„Geflügelzüchter sind aufgefordert, ihre Tiere so gut wie möglich vor einer Epidemie von Wildvögeln zu schützen. Insbesondere der Kontakt zwischen Geflügel und anderen gehaltenen Vögeln mit Wildvögeln sowie die Einschleppung von Viren in die Haustierpopulation über Streu, Futter und Trinkwasser müssen in Freiland- und Freilandbetrieben auf jeden Fall verhindert werden. Die Tiere sollten so weit wie möglich unter Schutzausrüstung gehalten oder gehalten werden. Auf diese Weise soll das Eindringen der Krankheit in Geflügelpopulationen und andere Vogelhaltung durch Wildvögel verhindert werden “, sagte Landwirtschaftsminister Peter Hauk.
Bereits im November forderte Minister Hauk die Geflügelzüchter auf, die Biosicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung der Kontamination mit der Aviären Influenza strikt einzuhalten.
Die Bürger werden gebeten, tote oder kranke wilde Wasservögel und Greifvögel den zuständigen Veterinärbehörden in den Bezirksämtern oder Bürgermeisterämtern der Stadtbezirke zu melden. Sie organisieren die Sammlung und Probenahme toter Tiere, um die Ausbreitung des Virus im Land zu bestimmen. Die Tiere und Tierkadaver sollten nicht berührt oder von der Stelle entfernt werden, um eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu vermeiden.
Die Vogelgrippe
Die Aviäre Influenza (AI) ist eine Infektionskrankheit von Vögeln, die durch Influenzaviren verursacht wird. Eine besonders schwere Form der Erkrankung mit Aviären Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 bei Geflügel und anderen Vögeln wird als „klassische Aviäre Influenza“ bezeichnet.
Wildwasservögel bilden ein natürliches Reservoir für Influenzaviren, insbesondere für ihre wenig pathogene Form. Die niedrig pathogenen Influenzaviren können sich bei landwirtschaftlichem Geflügel wie Hühnern und Puten in die hoch pathogene Form und damit in die klassische Vogelgrippe verwandeln, was zu erheblichen Tierverlusten führt.
Die Biosicherheits- und Hygienevorschriften für Geflügelzüchter sind insbesondere in der Vogelgrippeverordnung und der Viehverkehrsverordnung geregelt.
Ministerium für ländliche Angelegenheiten und Verbraucherschutz: Aviäre Influenza / Aviäre Influenza
Friedrich-Löffler-Institut (FLI): Aviäre Influenza / Aviäre Influenza
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Inspiriert von Landesregierung BW
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